Versicherungssparten für

Klein- und Einzelunternehmer

Die nachfolgende Unterteilung zeigt die Hauptkategorien für Firmen, die wiederum eine nicht abschließende Aufzählung mit Kurzerklärung möglicher Versicherungsvarianten beinhaltet
  • Betriebliche Absicherung
  • Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Absicherung

Dieser Unterpunkt behandelt die materiellen und haftungstechnischen Risiken iZm der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Befriedigung von gerechtfertigten Ansprüchen, sowie die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen gegenüber Dritten, die durch betriebliche Tätigkeiten oder Produkte entstanden sind.

Betriebsrechtsschutzversicherung

Auf den jeweiligen Betrieb abgestimmte Rechtsschutzlösung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Absicherungsform zählt zu den wichtigsten Formen der betrieblichen Absicherung. Egal ob der Betrieb aufgrund elementarer (Feuer, Sturm, etc.) oder persönlicher (Krankheit, Unfall, etc.) Ereignisse still steht, können die Fixkosten durch diese Versicherung abgedeckt werden.

Cyberversicherung für Firmen

Mehr noch als im privaten Bereich wird diese Form der Absicherung immer wichtiger. Einerseits wegen möglicher Haftungen und andererseits wegen der Offenlegungspflicht der DSGVO.

Gebäudebündelversicherung

Sofern ein Firmengebäude vorhanden ist, kann dieses – sowie weitere Standorte (Filialen, Lager, etc.) – gegen folgende Risiken versichert werden.

 

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Glasbruch
  • Unbenannte Gefahren (All Risk)
Maschinenbruchversicherung

Unter diesem Titel werden Maschinen und Elektrogeräte einzeln oder Pauschal gegen unterschiedliche Risiken versichert werden.

Kfz-Flotten Versicherung

Spezielle Lösungen für Unternehmen mit mehreren Firmenfahrzeugen.

Transportversicherung

Versichert sind Schäden am Ladegut (eigene oder zur Bearbeitung übernommene Waren), die durch unterschiedliche Ereignisse entstehen können.

Land- und Forstwirtschaftsversicherung

Darunter fallen alle Risiken iZm der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs. (Viehzucht, Ernteausfall, Hagel, Haftpflicht als Waldbesitzer, etc.)

Warenkredit­versicherung

Die Warenkreditversicherung bietet Unternehmen einen optimalen Schutz vor Forderungsausfällen bereits gelieferter Waren und sichert somit deren Liquidität.

Managerhaftpflichtversicherung (D&O)

Die Directors and Officers Versicherung oder auch Managerhaftpflichtversicherung schützt Führungskräfte eines Unternehmens gegen Forderungen des Unternehmens oder von Dritten.

Spezielle Berufsgruppen

Verschiedenste Berufsgruppen unterliegen oft eigenen gesetzlichen Richtlinien im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Absicherungen und/oder der Sozialversicherung.

 

  • Ärzte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Gesundheitsberufe
  • Etc.

Betriebliche Vorsorge

Zur betrieblichen Vorsorge zählen finanzielle Absicherungen der Mitarbeiter, der Geschäftsführer und des Betriebes unter Berücksichtigung allfälliger Steuervorteile.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Unter bAV versteht man eine direkte Pensionszusage an eine oder mehrere Personen, die auf die bezugsberechtigte Person verpfändet wird. Diese Form eignet sich auch für geschäftsführende Gesellschafter.

Bezugsumwandlung (§ 3 Abs. 1 Z. 15a EStG)

Über dieses Instrument können Mitarbeiter in Form einer Zuzahlung durch den Betrieb oder durch Bezugsumwandlung bis zu € 300,- pro Jahr steuerfrei ansparen. Attraktive Gehaltserhöhung, die Nebenkosten und je nach Modell auch Sozialversicherungsabgaben spart.

Abfertigungsvorsorge

Mitarbeiter die noch der Abfertigung-Alt unterliegen, können beim Ausscheiden aus dem Betrieb eine für Klein- und Mittelbetriebe nicht zu unterschätzende finanzielle Hürde darstellen.

Kollektivversicherungen

Betriebe und Vereine haben die Möglichkeit im Bereich der Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsunternehmen zu treffen, die für alle aktiven Mitarbeiter Gültigkeit besitzen und von diesen freiwillig genutzt werden können.

Gewinnfreibetrag

Die den Grundfreibetrag überschießenden Gewinne können mithilfe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags steuerschonend veranlagt werden.

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