Versicherungssparten für

Privatpersonen

Die nachfolgende Unterteilung zeigt die Hauptkategorien für Privatpersonen, die wiederum eine nicht abschließende Aufzählung mit Kurzerklärung möglicher Versicherungsvarianten beinhaltet
  • Personenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Sachversicherungen

Personenversicherungen

Hierbei handelt es sich um finanzielle Absicherungen, die der Wiederherstellung des eigenen Gesundheitszustandes dienen, den Verdienstentgang aufgrund körperlicher Gebrechen kompensieren, bzw. notwendige pflegerische Hilfe leistbar machen sollen.

Krankenversicherung

Diese Form der Versicherung, die heutzutage auch gerne Gesundheitsvorsorge genannt wird, teilt sich wiederum in verschiedene Sparten und Tarife auf.

 

  • Stationär
  • Ambulant
  • Kranken-haustage-geld
  • Vorsorge
  • Zahn
  • Sozialversicherungs-Ersatz
  • Expatriates
Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen folgen eines Unfalles und soll den Betroffenen helfen den ursprünglichen Gesundheitszustand wieder herzustellen. In der Regel gilt der Schutz rund um die Uhr und weltweit.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie schützt wie der Name es vermuten lässt vor Einkommensverlusten wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist jedoch ein aktives Dienstverhältnis. Im Versicherungsfall wird eine vorher definierte Rente bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt.

Grundfähigkeitsversicherung

Im Prinzip ist diese Form der Versicherung eine Abwandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Unterschied der auslösenden Faktoren. Der Versicherungsfall gilt als eingetreten, wenn bestimmte definierte Tätigkeiten nicht, oder nur mehr eingeschränkt ausgeübt werden können. Diese Variante ist außerdem nicht an ein aktives Dienstverhältnis geknüpft.

Pflegeversicherung (nach Art der KV)

Die Leistung im Versicherungsfall ist eine vorher vereinbarte, lebenslange, monatliche Rente. Meistens ist der Versicherungsfall an die gesetzliche Pflegestufe gekoppelt. WICHTIG! Kann auch als indirekter Schutz der Erbmasse dienen.

Lebensversicherungen

Obwohl es sich bei Lebensversicherungen ebenfalls um Personenversicherungen handelt, ist aufgrund der unterschiedlichen Motive eine weitere Unterteilung sinnvoll.

Klassische Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung (KLV) zeichnet sich dadurch aus, dass die Gewinne jährlich durch die Versicherung zugewiesen werden und meistens einen sogenannten Garantiezins ausweisen. Die Rückstellungen für diese Art der Verträge werden als Sondervermögen geführt und sind somit im Falle eines Konkurses nicht dem Betriebsvermögen zurechenbar. Die KLV kann als reine Erlebens- oder als Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen werden.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist der Versuch, maximale Rendite mit dem Vorteil der geringen Steuer zu  kombinieren. Hierbei unterliegt man dem üblichen Marktrisiko von Aktien und Fonds. Die anfangs üblichen Garantievarianten sind aufgrund des lang anhaltenden Niedrigzinsniveaus nur noch kaum vorhanden.

Ablebensversicherung

Die auch als Risikoversicherung bekannte Absicherungsform dient der Sicherstellung einer bestimmten Geldleistung im Todesfall. Bei Erleben erlischt der Vertrag ohne einer Ausschüttung.

Pensionsvorsorge

Die 2003 eingeführte staatliche geförderte Pensionsvorsorge (PZV) ist größtenteils dem Niedrigzinsniveau zum Opfer gefallen. Momentan wartet man noch auf neue Lösungen basierend auf einer neuen EU-Verordnung.

Bestattungsvorsorge

Die seit Jahrzehnte bekannte Sterbegeldversicherung des Wiener Vereins (jetzt Teil der VIG) wird mittlerweile in unterschiedlichsten Varianten von jedem größeren Versicherungsunternehmen angeboten. Einige Vorteile zum Sparbuch liegen in der sofortigen Auszahlung im Leistungsfall (nicht erst nach der Abhandlung des Erbes), in der Direktverrechnung mit dem Bestattungsunternehmens, der Grabpflege, sowie weiteren Optionen.

Kindervorsorge

Die Kindervorsorge soll sicherstellen, dass zu einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte Summe an Kapital für das versicherte Kind zur Verfügung steht. Selbst wenn die versicherte Person vorher verstirbt.

Pflege (nach Art der LV)

Abweichend zur Pflege nach Art der KV zielt diese Versicherung auf eine einmalige Kapitalabfindung im Leistungsfall ab. Daher macht eine Kombination aus beiden Varianten durchaus Sinn.

Dread Disease (Schwere Erkrankungen)

Diese Versicherung soll die finanzielle Problematik abdecken, die sich aus der Diagnose einer schweren Erkrankung ergibt, an der man jedoch nicht sofort verstirbt. Gleichzeitig wird ein Teil angespart, der bei Ablauf der Versicherung zur Auszahlung kommt, sofern bis dahin kein Leistungsfall eingetreten ist.

Sachversicherungen

Ebenfalls als Schadensversicherung bekannt, da hierbei nur der eingetretene Schaden, bzw. dessen Abwehr abgegolten wird. Die umfangreichste Hauptkategorie, zu der selbst die Tierversicherung zählt.

KFZ

Die auf den ersten Blick einfache Kfz-Versicherung ist umfangreicher, als man meinen möchte. Denn hierzu zählen unter anderem:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Teil- und Vollkasko
  • Insassenunfall
  • Kfz-Rechtsschutz
  • Assistenzleistungen
  • Oldtimerversicherung
Eigenheim- und Haushaltsversicherung

Die Eigenheimversicherung deckt Schäden iZm dem Gebäude, während die Haushaltsversicherung die Risiken des Inventars abdeckt. Zusätzlich sind in den österreichischen Haushaltsversicherungen die versicherten Personen gegen die Risiken der privaten Haftpflicht versichert.

Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche vor Gericht und teilweise bereits zuvor (z. B. Mediation/Diversion).

Haftpflichtversicherung

Das Wesen der Haftpflicht besteht darin, dass ein durch eine Verletzung einer Rechtsnorm verursachter Schaden eines Dritten, vom Verursacher zu ersetzen ist. Gängige Haftpflichtversicherungen neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflicht sind:

 

  • Tierhalter-Haftpflicht (Hunde/Pferde)
  • Privat-Haftpflicht
  • Berufs-Haftpflicht
  • Amts- und Organ-Haftpflicht
  • Lehrer-Haftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • NEU Drohnenhaftpflicht
Elektrogeräteversicherung

Die Elektrogeräteversicherung war bisher eine Zusatzoption der Haushaltsversicherung, die einen erweiterten Katalog für Schadensursachen aufwies. Meistens waren hier aber mobile Geräte ausgeschlossen. Mittlerweile gibt es aber Versicherungsunternehmen, die sich auf die Versicherung von mobilen Elektrogeräten (Smartphones, Laptops, Hörgeräte, etc.) spezialisiert haben. (Ungeschicklichkeit, Displaytausch, Diebstahl, erweiterte Gewährleistung, etc.)

Fahrradversicherung

Bis zu einem gewissen Sublimit sind Fahrräder in der Haushaltsversicherung mitversichert. Jedoch nur in den versicherten Räumlichkeiten. Bei hochpreisigen Fahrädern und österreichweitem Diebstahlschutz ist eine eigene Fahrradversicherung notwendig.

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung schützt je nach Umfang vor begründeten Stornierungen, Verspätungen, Verlust des Reisegepäcks, Kosten infolge von Unfällen und Erkrankungen, sowie der Krankenrückholung und Überführung.

Cyberversicherung

In dieser relativ jungen Sparte gibt es unterschiedlichste Leistungen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Beginnend bei einer Beratungshotline über die Datenwiederherstellung nach einem Hackerangriff bis zum Einkaufsschutz sind beinahe alle Risiken, die im Internet auftreten können, versicherbar.

Drohnenversicherung

Ab 01.01.2021 sind Drohnen bestimmter Kategorien nur mehr mit einer Registrierung legal zu fliegen. Diese Registrierungspflicht setzt eine eigene Haftpflichtversicherung für Drohnen voraus.

Kunstversicherung

Bei Kunstversicherungen wird das Augenmerk auf die Bewertung der Gegenstände gelegt, damit sie im Schadensfall außer Streit stehen. Darüber hinaus können eventuelle Wertsteigerungen mitversichert werden. Die Schadensursachen für einen Leistungsfall sind individuell anpassbar.

Boots- und Yachtversicherung

Ähnlich der Kfz-Versicherung besteht die Boots- und Yachtversicherung aus der Haftpflicht und der Kasko. Diese sind naturgemäß auf die speziellen Anforderungen zugeschnitten.

Musikinstrumenteversicherung

Spezielle Versicherung für wertvolle Instrumente, gegen Raub, Diebstahl, Ungeschicklichkeit und Beschädigung.

Tierversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Tierkrankenversicherung
  • Operationskostenversicherung
Hole in One -Versicherung (Golf)

Damit Sie den sportlichen Erfolg auch noch im Clubhaus genießen können.

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