Der Grundgedanke der privaten Versicherung war, dass Risiken, die für Einzelpersonen oder Gruppierungen (z. B. Firmen, Vereine, Gemeinden, etc.) eine wirtschaftliche Existenzbedrohung darstellten, auf freiwilliger Basis zu einem gewissen Entgelt (Prämie) auf eine Risikogemeinschaft übertragen werden konnten. Dieser Gedanke gilt bis heute, auch wenn die Abwehr der Existenzbedrohung nicht immer zutrifft (z. B. Smartphone-Versicherung). In diesem Konstrukt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Produktions-, Vertriebs- und Verwaltungsfunktion von Versicherungslösungen.
Auch wenn sich einige Bereiche überschneiden, so sind die Anforderungen an einen Versicherungsschutz von Privat- und Gewerbekunden doch sehr unterschiedlich. Zusätzlich ist hierbei auch noch auf die gesetzliche Regelung (z. B. Konsumentenschutz) zu achten.
Versicherungssparten für Gewerbekunden