Betriebliche Vorsorge Graz

Eine Gehaltserhöhung kostet mich das Doppelte. Und bleibt trotzdem halb hängen

Von jedem Euro Bruttolohn kommt bei den Beschäftigten nur ein Teil an, während der Betrieb Lohnnebenkosten obendrauf zahlt. Betriebliche Vorsorge ist der eine Bereich, in dem der Gesetzgeber diese Rechnung bewusst durchbricht – für die Belegschaft ebenso wie für die Geschäftsführung selbst.

Vier verbreitete Irrtümer

  • „Betriebliche Vorsorge“ bezeichnet zwei völlig verschiedene Dinge
  • Es ist kein Thema erst ab einer bestimmten Betriebsgröße
  • Wer wesentlich beteiligt ist, braucht einen anderen Weg als die Belegschaft
  • Einzelunternehmen können sich selbst keine Zukunftssicherung gewähren

Diese Seite gibt einen Überblick. Sie ersetzt keine Steuerberatung – bei Pensionszusagen und Rückstellungen arbeite ich mit der Steuerberatung des Betriebs zusammen, nicht an ihr vorbei.

Einordnung

Zwei Dinge, ein Name

Der Begriff ist in Österreich doppelt besetzt, und das sorgt regelmäßig für Missverständnisse im Beratungsgespräch. Gemeint sein kann das gesetzliche Pflichtsystem – oder das, was ein Betrieb freiwillig darüber hinaus tut.

Das Pflichtsystem

Die Abfertigung neu über eine betriebliche Vorsorgekasse. Der Betrieb zahlt für alle Dienstverhältnisse einen gesetzlich festgelegten Beitrag von 1,53 Prozent der Bemessungsgrundlage ein. Das ist keine Entscheidung, sondern eine Verpflichtung – wählbar ist nur die Kasse.

Für Selbstständige gibt es dazu ein Gegenstück, das seit 2008 verpflichtend über die Sozialversicherung läuft. Beides bleibt auf dieser Seite außen vor.

Die freiwillige Vorsorge

Alles, was ein Betrieb zusätzlich einrichtet, um Menschen abzusichern und zu binden. Darum geht es hier. Vier Wege stehen zur Verfügung, und sie schließen einander nicht aus:

  • Die steuerfreie Zukunftssicherung – der Einstieg für jeden Betrieb
  • Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
  • Die Pensionszusage – vor allem für die Geschäftsführung
  • Gruppenverträge für Unfall und Gesundheit

Der Einstieg

Die steuerfreie Zukunftssicherung

Das Einkommensteuergesetz erlaubt es, pro Person und Jahr bis zu 300 Euro – also 25 Euro im Monat – für die Absicherung gegen Krankheit, Invalidität, Alter oder Tod aufzuwenden. Der Betrag ist niedrig, die steuerliche Wirkung dafür vollständig. Es ist das einzige Modell in Österreich, bei dem Einzahlung, Veranlagung und Auszahlung steuerfrei bleiben.

Als Zusatzleistung

Der Betrieb zahlt den Betrag zusätzlich zum Gehalt. Dann fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnnebenkosten an – für keine der beiden Seiten.

Der Vergleich, auf den es ankommt: Um jemandem denselben Betrag netto über eine Gehaltserhöhung zukommen zu lassen, muss ein Betrieb deutlich mehr aufwenden. Hier landet jeder eingezahlte Euro tatsächlich bei der Person.

Als Bezugsumwandlung

Die zweite Variante kostet den Betrieb gar nichts: Im Einvernehmen mit der beschäftigten Person wird ein Teil des Bruttobezugs nicht ausbezahlt, sondern eingezahlt. Die Lohnsteuer entfällt, die Sozialversicherungspflicht bleibt hier allerdings bestehen.

Für die betroffene Person ist das trotzdem ein gutes Geschäft, weil sie aus unversteuertem Einkommen anspart. Der Betrieb spart dabei ebenfalls einen Teil der Lohnnebenkosten.

Die Spielregeln

  • Für alle Beschäftigten oder für sachlich abgrenzbare Gruppen – etwa ab einer bestimmten Zahl an Dienstjahren
  • Einzelne Personen herauszupicken ist nicht zulässig
  • Verschiedene Gruppen dürfen verschiedene Produkte bekommen
  • Die Ansprüche bleiben beim Ausscheiden aus dem Betrieb erhalten
  • Es braucht einen Rahmenvertrag zwischen Betrieb und Versicherer

Was hineinpasst

Nicht nur Altersvorsorge. Reine Risikoprodukte – Unfall, Ableben, Krankheit – erfüllen die Voraussetzung immer. Gerade in Betrieben mit jungen Beschäftigten ist ein Unfallschutz oft die spürbarere Leistung als ein Sparvertrag mit Ablauf in vierzig Jahren.

Bei Er- und Ablebensversicherungen gelten Mindestlaufzeiten, Rentenprodukte laufen bis zum gesetzlichen Pensionsalter. Auch bei kürzerer Restarbeitszeit lohnt sich das Modell noch – wegen der Steuerfreiheit und der Gruppenkonditionen.

Die größere Lösung

Pensionskasse oder Kollektivversicherung

Wer über den kleinen Betrag hinausgehen will, kann bis zu zehn Prozent der Lohn- und Gehaltssumme in ein Vorsorgesystem einzahlen und als Betriebsausgabe absetzen. Zwei Systeme stehen zur Wahl, und sie unterscheiden sich in genau einem Punkt: wer das Kapitalmarktrisiko trägt.

Pensionskasse

Das Kapital wird veranlagt, die spätere Pension hängt vom Ergebnis ab. In guten Jahren fällt sie höher aus, in schlechten kann sie gekürzt werden – auch dann noch, wenn sie bereits ausbezahlt wird. Das ist der Punkt, den Beschäftigte selten auf dem Schirm haben und der bei Betriebspensionen in der Vergangenheit für Enttäuschung gesorgt hat.

Betriebliche Kollektivversicherung

Der versicherungsförmige Weg. Der bei Abschluss geltende Rechenzins und die Rechnungsgrundlagen sind garantiert, die Rente wird vorsichtiger kalkuliert – dafür nie gekürzt. Fällt ein Gewinn an und erhöht die Rente, ist auch die erhöhte Rente ab dann garantiert.

Sie startet meist niedriger als eine Pensionskassenlösung. Wer Verlässlichkeit über Ertragschance stellt – und das ist in kleinen Betrieben fast immer der Fall –, fährt damit besser.

Man ist dabei nicht auf ewig festgelegt: Ein Wechsel zwischen beiden Systemen ist möglich, und beim Übergang in die Pension lässt sich das Kapital unter bestimmten Voraussetzungen auch einzeln übertragen. Für Betriebe unter etwa einem Dutzend Beschäftigten ist dieser Weg in der Praxis trotzdem selten das Mittel der Wahl – zu viel Verwaltung für zu wenige Personen. Dort führt die Kombination aus Zukunftssicherung und Gruppenverträgen schneller zum Ziel.

Für die Geschäftsführung

Die Pensionszusage

Hier wird es für kleine Kapitalgesellschaften interessant. Bei der Pensionszusage verspricht das Unternehmen die Pension selbst – es zahlt sie später aus eigenen Mitteln. Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer ist das praktisch der einzige betriebliche Vorsorgeweg, weil die anderen Modelle an ein Dienstverhältnis anknüpfen.

Wie es wirkt

Für die zugesagte Pension wird eine Rückstellung gebildet. Sie mindert den Gewinn und damit laufend die Steuer – ohne dass Lohnsteuer, Sozialabgaben oder Lohnnebenkosten anfallen. Versteuert wird erst die spätere Auszahlung, und die trifft in der Pension oft auf eine niedrigere Progression.

Wirtschaftlich betrachtet wird damit Firmenvermögen in Altersvorsorge umgewandelt, und zwar aus unversteuerten Mitteln.

Der Haken

Eine Rückstellung ist ein Buchungsposten, kein Geld. Wenn die Pension fällig wird, muss sie tatsächlich bezahlt werden – aus laufender Liquidität. Deshalb schreibt das Gesetz eine Deckung vor: Zum Ende jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Ausmaß von 50 Prozent der Rückstellung des Vorjahres im Betriebsvermögen liegen.

Wird diese Grenze auch nur vorübergehend unterschritten, erhöht sich der steuerliche Gewinn um 30 Prozent der Unterdeckung. Das ist keine Formalität, sondern eine spürbare Sanktion.

Die Rückdeckungsversicherung

Sie ist die übliche Antwort auf beide Probleme. Das Unternehmen schließt eine Versicherung auf das Leben der begünstigten Person ab und spart planmäßig an. Die Ansprüche daraus werden auf das gesetzliche Deckungserfordernis angerechnet, die Prämien sind Betriebsausgabe, der Anspruch ist zu aktivieren.

Nebenbei wandern Risiken aus dem Betrieb, die dort nichts verloren haben: die Langlebigkeit der begünstigten Person und die Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Ableben.

Der Punkt, den man früh regeln sollte

Die Rückdeckungsversicherung gehört dem Unternehmen, nicht der begünstigten Person. Geht das Unternehmen in Insolvenz, fällt sie grundsätzlich in die Masse – die zugesagte Pension wäre dann weg.

Verhindern lässt sich das durch eine Verpfändung an die begünstigte Person. Das ist ein kurzer Schritt bei der Einrichtung und im Ernstfall der Unterschied zwischen Vorsorge und Buchhaltung. Er wird regelmäßig vergessen.

Eine Pensionszusage ist der aufwendigste der vier Wege. Sie braucht eine schriftliche Zusage mit klaren Bedingungen, ein versicherungsmathematisches Gutachten und eine Abstimmung mit der Steuerberatung – auch deshalb, weil bei beteiligten Personen die Angemessenheit der Zusage geprüft wird. Für einen ertragreichen Kleinbetrieb ist es dafür der wirksamste Hebel überhaupt.

Ohne Dienstnehmer

Was für Ein-Personen-Unternehmen bleibt

Hier gehört eine unbequeme Klarstellung an den Anfang. Die steuerfreie Zukunftssicherung setzt ein Dienstverhältnis voraus. Wer ein Einzelunternehmen führt, ist nicht Dienstnehmerin oder Dienstnehmer des eigenen Betriebs – und kann sich diese Begünstigung deshalb nicht selbst gewähren. Das gilt auch dann, wenn der Betrieb gut läuft und die Steuerbelastung hoch ist.

Was stattdessen geht

Die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, die private Vorsorge außerhalb des Betriebs und – falls Beschäftigte dazukommen – der Einstieg in die Zukunftssicherung für diese. Dazu die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, die bei Selbstständigen ohnehin an erster Stelle steht.

Und wenn die Rechtsform wechselt

Wer aus steuerlichen Gründen ohnehin über eine GmbH nachdenkt, sollte die Vorsorge in diese Überlegung einbeziehen. Als angestellte Geschäftsführung stehen alle vier Wege offen, bei wesentlicher Beteiligung zumindest die Pensionszusage. Das ist selten der Hauptgrund für eine Umgründung – aber ein Argument, das in der Rechnung fehlen würde.

Aus der Praxis

Vier Betriebe, vier Zuschnitte

Betriebliche Vorsorge ist kein Produkt, das man kauft, sondern eine Entscheidung über Reihenfolge und Budget. So sieht das in der Praxis aus.

Das Lokal mit fünf Beschäftigten

Fluktuation ist das Thema, nicht die Pension in dreißig Jahren. Sinnvoll ist die Zukunftssicherung als Zusatzleistung, ausgestaltet als Unfallschutz, der auch in der Freizeit greift. Das ist bei jungen Beschäftigten spürbarer als jeder Sparvertrag – und kostet weniger als eine Gehaltserhöhung mit gleicher Wirkung.

Die ertragreiche Ein-Personen-GmbH

Gewinn ist da, die Steuerbelastung hoch, Beschäftigte gibt es keine. Hier führt die Pensionszusage an sich selbst mit Rückdeckungsversicherung und Verpfändung. Der aufwendigste Weg – und der einzige, bei dem sich der Aufwand über die Rückstellung sofort rechnet.

Der IT-Betrieb im Wettbewerb

Fachkräfte sind knapp, das Gehalt allein entscheidet nicht mehr. Hier lohnt sich der gestufte Aufbau: Zukunftssicherung für alle, dazu ein Gruppenkrankenversicherungsvertrag und für Schlüsselpersonen ab einer bestimmten Zahl an Dienstjahren eine höhere Stufe. Die Gruppenbildung ist zulässig, solange sie sachlich begründet ist.

Der Betrieb vor der Übergabe

Hier geht es um etwas anderes: Eine bestehende Pensionszusage wird bei einer Übernahme zur Verhandlungsmasse, weil die Verpflichtung mitgeht. Wer eine Übergabe plant, sollte die Zusage rechtzeitig durchsehen lassen – und die Deckung so aufstellen, dass sie unabhängig vom künftigen Eigentum erfüllt werden kann.

Versicherung vergleichen

So läuft der Vergleich ab

Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Verträge sehe ich mir dabei an – manches läuft bereits, ohne dass es bewusst ist.

02

Ziel klären

Geht es um Bindung der Belegschaft, um die eigene Vorsorge oder um beides? Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse und Zahl der Beschäftigten entscheiden darüber, welche Wege überhaupt offenstehen. Bei Pensionszusagen binde ich die Steuerberatung von Anfang an ein.

03

Marktvergleich

Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: Garantien, Kostenstruktur, Verfügungsmöglichkeiten beim Ausscheiden, Flexibilität bei Prämienpausen. Bei Vorsorgeprodukten wirken sich Kosten über Jahrzehnte aus – hier lohnt der genaue Blick besonders.

04

Betreuung

Neue Beschäftigte gehören in den Rahmenvertrag aufgenommen, ausscheidende abgemeldet. Ich merke solche Überprüfungen vor und weise darauf hin; melden muss der Betrieb selbst. Bei Pensionszusagen ist zusätzlich die Deckung jährlich zu kontrollieren – das läuft über die Steuerberatung.

Aufwand

Was es kostet – und was es zurückbringt

Anders als bei den Schadensparten steht hier keine Prämie im Mittelpunkt, sondern eine Verwendungsentscheidung: Geld, das der Betrieb ohnehin ausgibt, wird anders verwendet. Diese Größen bestimmen den Rahmen.

  • Rechtsform und Beteiligung – entscheidet, welche Wege offenstehen
  • Zahl der Beschäftigten – bestimmt Verwaltungsaufwand und Gruppenkonditionen
  • Ertragslage – ohne Gewinn wirkt eine Rückstellung nicht
  • Alter der begünstigten Personen – bei Rentenmodellen der Hauptfaktor
  • Zusatzleistung oder Umwandlung – der größte Unterschied im Aufwand
  • Garantie oder Ertragschance – wirkt direkt auf die Höhe
  • Laufzeit – lange Laufzeiten verteilen die Kosten besser
  • Eingeschlossene Risiken – Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene kosten extra

Der ehrlichste Satz zu diesem Thema: Betriebliche Vorsorge lohnt sich für den Betrieb nur, wenn er ohnehin etwas geben will. Sie ersetzt keine Gehaltserhöhung, die fällig wäre. Sie sorgt aber dafür, dass von dem, was gegeben wird, deutlich mehr ankommt – und das ist bei knappen Budgets ein Unterschied, der zählt.

Häufige Fragen

Was ich vorher wissen möchte

Lohnt sich das schon bei zwei Beschäftigten?

Die Zukunftssicherung ja, sie hat keine Mindestgröße. Sie funktioniert für jedes Unternehmen mit mindestens einem Dienstverhältnis und ist mit einem Rahmenvertrag eingerichtet. Pensionskassenlösungen rechnen sich dagegen erst ab einer gewissen Zahl an Personen, weil der Verwaltungsaufwand kaum kleiner wird. Für kleine Betriebe ist die Kombination aus Zukunftssicherung und einem Gruppenvertrag fast immer der bessere Zuschnitt.

Was passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt?

Bei der Zukunftssicherung bleiben die erworbenen Ansprüche der Person erhalten – sie nimmt den Vertrag gewissermaßen mit. Das ist gewollt und einer der Gründe, warum das Modell bei Beschäftigten gut ankommt. Bei Pensionskasse und Kollektivversicherung gibt es eigene Regeln für den erworbenen Anspruch mit mehreren Verfügungsmöglichkeiten. Bei einer Pensionszusage hängt es davon ab, was in der Zusage über ein vorzeitiges Ausscheiden vereinbart wurde – ein Punkt, der bei der Einrichtung geregelt gehört und nicht danach.

Kann ich einzelne Personen bevorzugen?

Einzelne herauszugreifen ist bei der Zukunftssicherung nicht zulässig. Zulässig ist eine Abstufung nach sachlich abgrenzbaren Gruppen – etwa nach Dienstjahren, nach Funktion oder nach Beschäftigungsausmaß. Verschiedene Gruppen dürfen dabei sogar verschiedene Produkte bekommen. Bei der Pensionszusage ist eine individuelle Gestaltung möglich, dort wird bei beteiligten Personen aber die Angemessenheit der Zusage geprüft.

Ich bin wesentlich an meiner GmbH beteiligt. Was gilt für mich?

Sie sind steuerlich nicht Dienstnehmerin oder Dienstnehmer, weshalb die an ein Dienstverhältnis geknüpften Modelle ausscheiden. Übrig bleibt die Pensionszusage – die dafür besonders gut passt, weil sie sich an der Ertragslage der Gesellschaft orientiert und keine Obergrenze wie den 300-Euro-Betrag kennt. Die Ausgestaltung gehört gemeinsam mit der Steuerberatung gemacht, weil Zusage, Rückstellung und Deckung ineinandergreifen.

Ist eine Betriebspension sicher?

Das hängt vom gewählten System ab, und die Unterschiede sind erheblich. Eine Pensionskassenpension kann gekürzt werden, wenn die Veranlagung schlecht läuft – auch während sie schon ausbezahlt wird. Die betriebliche Kollektivversicherung garantiert die einmal zugesagte Rente und kürzt sie nicht. Bei einer Pensionszusage hängt alles am Unternehmen selbst; ohne verpfändete Rückdeckung steht die Zusage in der Insolvenz auf dem Papier. Sicherheit ist hier eine Gestaltungsfrage, keine Produkteigenschaft.

Ersetzt das die Beratung durch meine Steuerberatung?

Nein, und das soll es auch nicht. Ich bringe die Produktseite ein – welcher Versicherer welche Garantien bietet, wie die Kosten wirken, was in den Bedingungen steht. Die steuerliche und bilanzielle Seite gehört in die Hand der Steuerberatung, besonders bei Pensionszusagen. Am besten funktioniert das, wenn beide Seiten miteinander reden, statt nacheinander.

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Was daneben noch dazu gehört

Vorsorge sichert die Zukunft. Der laufende Betrieb braucht zusätzlich den Schutz vor Ansprüchen, Sachschäden und Stillstand – und die eigene Arbeitskraft ist bei Selbstständigen die Grundlage von allem.

Nächster Schritt

Erst kennenlernen, dann entscheiden

Im Erstgespräch klären wir, welche Wege Ihre Rechtsform überhaupt eröffnet und womit sich bei Ihrem Budget am meisten bewirken lässt. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen im Betrieb.