Betriebsunterbrechungsversicherung Graz

Der Schaden ist bezahlt. Verdient habe ich in den acht Wochen trotzdem nichts

Miete, Leasingraten, Gehälter, Versicherungen und Kredite laufen weiter, ob der Betrieb offen ist oder nicht. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung – und sie ist der Baustein, der in Betriebspolizzen am häufigsten fehlt oder zu eng zugeschnitten ist.

Vier verbreitete Irrtümer

  • Sie greift nicht bei jedem Stillstand, sondern nur bei dem, an den sie gekoppelt ist
  • Die Sozialversicherung springt deutlich später ein als vermutet
  • Fixkosten und entgangener Gewinn sind zwei verschiedene Dinge
  • In kleinen Betrieben ist selten die Maschine das Risiko

Die wichtigste Frage steht vor allen anderen: Wie lange hält der Betrieb ohne Umsatz durch? Aus der Antwort ergibt sich fast alles Weitere.

Auslöser

Zwei Arten von Stillstand

Ein Betrieb kann aus zwei grundverschiedenen Gründen stehen: Etwas ist kaputt – oder jemand fällt aus. Wirtschaftlich ist das Ergebnis dasselbe, versicherungstechnisch sind es zwei getrennte Produktwelten mit eigenen Bedingungen und eigenen Prämien.

Eine Sache fällt aus

Feuer, Wasser, Sturm, ein Maschinenschaden, ein Cybervorfall. Diese Variante setzt einen versicherten Sachschaden voraus und ist an dessen Ursache gekoppelt – sie läuft daher meist als Baustein der Betriebsgesamtversicherung mit.

Ein Mensch fällt aus

Krankheit oder Unfall der Person, an der der Umsatz hängt. Kein Sachschaden, keine beschädigte Anlage – und trotzdem steht alles. Das ist ein eigenständiges Produkt, das mit der Sachdeckung nichts zu tun hat und getrennt abgeschlossen wird.

Welche der beiden im Vordergrund steht, hängt nicht an der Betriebsgröße, sondern an der Frage, wovon der Umsatz abhängt. In einer Tischlerei mit Maschinenpark ist es die Sache. In einer Physiotherapiepraxis, einem Atelier oder einer Beratung ist es fast ausschließlich die Person.

Sachbedingter Stillstand

Gekoppelt an die Ursache, nicht an den Stillstand

Hier steckt der folgenschwerste Irrtum dieser Sparte. Die Deckung wird nicht als Ganzes verkauft, sondern getrennt nach Ursachen – und wer nur eine davon abgeschlossen hat, geht bei allen anderen leer aus, obwohl der Betrieb genauso stillsteht.

Nach Feuer

Die älteste und verbreitetste Variante, oft die einzige im Vertrag. Sie greift nach Brand, Blitzschlag oder Explosion – und in vielen Polizzen ist sie stillschweigend das gesamte Ausmaß der Unterbrechungsdeckung.

Nach Elementarereignissen

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck. Eine eigene Erweiterung mit eigenen Grenzen, die – wie die Sachdeckung selbst – von der Risikozone des Standorts abhängt. Für Betriebe in Hochwasserlagen ist das der wahrscheinlichere Fall als Feuer.

Nach Technik und Maschinen

Maschinenbruch, Elektronikschaden, Bedienungsfehler, Kurzschluss. In produzierenden Betrieben und Werkstätten ist das statistisch der häufigste Grund für einen Stillstand – und ausgerechnet dort fehlt die passende Erweiterung am öftesten.

Nach einem digitalen Vorfall

Verschlüsselte Systeme, Datenverlust, Ausfall eines Cloudanbieters. Diese Variante läuft nicht über die Sachdeckung, sondern über die Cyberversicherung – mit eigenen Auslösern und einer eigenen Wartezeit. Wer beides braucht, braucht beides getrennt.

Praktisch heißt das: Eine bestehende Unterbrechungsdeckung sagt für sich genommen wenig aus. Die eigentliche Frage lautet, welche Ursachen sie kennt – und ob darunter jene ist, die im eigenen Betrieb am wahrscheinlichsten eintritt.

Personenbedingter Stillstand

Wenn der Betrieb an einer Arbeitsfähigkeit hängt

Für den Großteil der Betriebe in Graz und Umgebung ist das die eigentliche Betriebsunterbrechung. Fällt die Person aus, die den Umsatz erarbeitet, hilft keine Sachdeckung – und die Fixkosten laufen unverändert weiter.

Drei Ausbaustufen

Grundschutz – greift nur bei bestimmten schweren Erkrankungen oder schweren Unfällen. Der günstigste Einstieg, aber mit einem eng gefassten Katalog.

Erweitert – greift bei Krankheit und Unfall allgemein, unabhängig davon, ob die Genesung im Spital oder zu Hause stattfindet. Das ist die Variante, die in der Praxis meist gemeint ist.

Umfassend – deckt zusätzlich den sachbedingten Stillstand mit ab, also Feuer, Sturm, Überschwemmung, Wasserschaden, Einbruch und Glasbruch. Für kleine Betriebe ist das oft der einfachere Weg als zwei getrennte Verträge.

Worauf es im Kleingedruckten ankommt

  • Leistung auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit – nicht überall vorgesehen
  • Psychische Erkrankungen – häufig ausgeschlossen, teilweise einschließbar
  • Sportunfälle – oft eine eigene Option, gerade bei riskanteren Sportarten
  • Späterer Umstieg in eine höhere Stufe ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Behandlung von Vorerkrankungen bei der Aufnahme

Der erste Punkt wird am meisten unterschätzt. Nach einer Operation ist man selten von einem Tag auf den anderen wieder voll einsatzfähig – und ein Vertrag, der nur volle Arbeitsunfähigkeit kennt, stellt genau in dieser Phase die Zahlung ein.

Die Lücke

Was die Sozialversicherung leistet – und ab wann

Bevor man über eine Versicherung nachdenkt, gehört geklärt, was ohnehin schon da ist. Bei Selbstständigen ist das weniger, als die meisten annehmen – und vor allem kommt es später.

Die Unterstützungsleistung

Anspruch besteht erst bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen. Ist diese Grenze überschritten, wird rückwirkend ab dem vierten Tag geleistet – für dieselbe Erkrankung höchstens 20 Wochen. Tritt dieselbe Krankheit innerhalb von 26 Wochen erneut auf, werden die Zeiten zusammengerechnet.

Die Leistung steht Betrieben mit weniger als 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zu, ist ein fester Tagsatz unabhängig vom Einkommen und gilt steuerlich als Betriebseinnahme. Wer eine kürzere Ausfallzeit hat als sechs Wochen, bekommt aus diesem Titel nichts.

Was damit nicht abgedeckt ist

Die ersten sechs Wochen. Alles, was über 20 Wochen hinausgeht. Und vor allem: die Fixkosten des Betriebs. Ein einkommensunabhängiger Tagsatz ist als Beitrag zum Lebensunterhalt gedacht, nicht dazu, Miete, Leasingraten, Personal und Kreditrückzahlungen weiterzutragen.

Daneben gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die im Erstgespräch dazugehören: eine freiwillige Zusatzversicherung mit Krankengeld ab dem vierten Tag, die allerdings eine Wartezeit vorsieht, und die Betriebshilfe, über die unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzarbeitskraft oder ein Zuschuss dazu gestellt wird.

Ein Punkt, der Ansprüche regelmäßig kostet: Für die Unterstützungsleistung gelten strenge Meldefristen. Die ärztliche Bestätigung kann nur begrenzt rückwirkend ausgestellt werden, sie muss innerhalb weniger Wochen vorgelegt und die andauernde Arbeitsunfähigkeit laufend weitergemeldet werden. Wird eine Frist versäumt, beginnt der Anspruch erst mit dem Einlangen der Meldung. Ich weise auf diese Fristen hin und merke sie mir vor – einreichen muss sie jede Unternehmerin und jeder Unternehmer selbst.

Zuschnitt

Drei Stellschrauben, die den Vertrag ausmachen

Ist die Ursache geklärt, entscheiden drei Größen über Leistung und Prämie. Sie lassen sich unabhängig voneinander einstellen – und genau darin liegt der Spielraum, ein enges Budget sinnvoll zu verteilen.

Karenzfrist

Die Zeit zwischen Stillstand und erster Zahlung. Je länger sie ist, desto günstiger der Vertrag – und desto mehr muss der Betrieb aus eigener Kraft überbrücken. Sie ist der wirksamste Hebel auf die Prämie und sollte zur tatsächlichen Liquidität passen, nicht zum Wunschdenken.

Umfang der Leistung

Zwei Möglichkeiten: nur die fortlaufenden Fixkosten – Miete, Kreditraten, Personal, Leasing – oder Fixkosten samt entgangenem Gewinn. Die erste Variante hält den Betrieb am Leben, die zweite hält auch das Einkommen. Dazu kommen Mehrkosten, etwa für Ersatzräume oder eine Ersatzkraft.

Dauer der Leistung

Wie lange gezahlt wird, nachdem die Karenzfrist abgelaufen ist. Hier wird gern zu kurz kalkuliert: Nach einem Großschaden vergeht Zeit mit Gutachten, Behörden, Handwerkern und Lieferfristen, bevor überhaupt wieder aufgebaut werden kann. Und Kundschaft, die abgewandert ist, kommt nicht am ersten Tag zurück.

Und die Bezugsgröße

Beim sachbedingten Stillstand wird die Summe aus Umsatz und Kostenstruktur abgeleitet, bei der personenbezogenen Variante als Tagessatz vereinbart. Beide Größen veralten still: Wächst der Betrieb, ohne dass die Angaben nachgezogen werden, wird im Schadensfall anteilig gekürzt.

Für wen

Welcher Betrieb welche Variante braucht

Die Zuordnung fällt leichter, als es zunächst wirkt. Man muss nur ehrlich beantworten, was fehlen würde, wenn es fehlt.

Ein-Personen-Unternehmen

Hier zählt in der Praxis nur die pauschale Form, die Elementarereignisse und den Ausfall der Person zusammenfasst. Eine nach Ursachen aufgefächerte Sachdeckung wäre teuer und ginge am tatsächlichen Risiko vorbei – denn ausfallen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Ausstattung, sondern die Person selbst.

Personenbezogene Dienstleistung

Physiotherapie, Ordinationen, Kunst, Beratung, Training, Handwerk in Eigenregie. Der Umsatz hängt an einer Arbeitsfähigkeit, nicht an einer Anlage. Wichtig ist hier die Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit – gerade in Berufen, in denen man nach einer Verletzung schrittweise zurückkommt.

Handel und Gastronomie

Beide Seiten zählen. Das Lokal kann durch einen Wasserschaden ausfallen, ebenso durch den Ausfall der Person, die in der Küche steht. Dazu ein Umstand, den nur diese Branche kennt: Wer länger geschlossen hat, verliert Stammkundschaft – die Leistungsdauer sollte also über den Zeitpunkt der Wiedereröffnung hinausreichen.

Werkstatt und Produktion

Die einzige Gruppe, bei der die Sachseite klar überwiegt – und die deshalb die Technikvariante braucht, nicht nur jene für Feuer. Eine einzelne Maschine, auf der die Fertigung aufsetzt, kann bereits den ganzen Betrieb anhalten, ohne dass irgendetwas gebrannt hat.

Aus der Praxis

Vier Fälle, vier verschiedene Antworten

In allen vier steht der Betrieb. Ob geleistet wird, entscheidet jedes Mal ein anderer Teil des Vertrags.

Der Bandscheibenvorfall

Eine Physiotherapeutin fällt für Monate aus. Kein Sachschaden, keine beschädigte Anlage – Miete und Leasingraten laufen weiter, Termine werden abgesagt. Die Sozialversicherung leistet frühestens nach sechs Wochen. Getragen wird der Rest nur von der personenbezogenen Variante.

Der Rohrbruch im Lokal

Der Sachschaden ist gedeckt, der Gastraum wochenlang unbenutzbar. Die Unterbrechungsdeckung im Vertrag kennt allerdings nur Feuer. Ergebnis: Der Estrich wird ersetzt, der ausgefallene Umsatz nicht.

Die stehende CNC-Fräse

Ein Lagerschaden legt die zentrale Maschine still, das Ersatzteil kommt aus dem Ausland. Aufträge müssen abgesagt werden. Geleistet wird nur mit der Erweiterung für Technik und Maschinen – die klassische Feuervariante greift hier nicht.

Die verspätete Krankmeldung

Der Ausfall dauert länger als sechs Wochen, der Anspruch bestünde also. Die ärztliche Bestätigung wird jedoch zu spät vorgelegt – damit beginnt die Leistung erst mit dem Einlangen der Meldung, und die Wochen davor sind verloren. Ein Fall, der nichts mit dem Vertrag zu tun hat und trotzdem Geld kostet.

Versicherung vergleichen

So läuft der Vergleich ab

Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Polizzen sehe ich mir dabei an – manches ist bereits abgedeckt, ohne dass es bewusst ist.

02

Durchhaltezeit klären

Wir rechnen die monatlichen Fixkosten zusammen und stellen ihnen gegenüber, was an Rücklagen und gesetzlichen Leistungen tatsächlich zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich die Karenzfrist – und meist auch die Erkenntnis, wie lang die ersten Wochen sind.

03

Marktvergleich

Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: abgedeckte Ursachen, teilweise Arbeitsunfähigkeit, Ausschlüsse, Leistungsdauer, Umstiegsrechte. Die Prämie steht dabei nicht an erster Stelle.

04

Betreuung

Nach dem Abschluss prüfen wir bei deutlichem Wachstum oder neuen Anlagen die hinterlegten Größen nach. Im Schadensfall unterstütze ich Sie bei der Abwicklung und weise auf die Fristen hin, die einzuhalten sind.

Prämie

Wovon die Prämie abhängt

Die Spanne ist groß, weil zwei verschiedene Produktwelten dahinterstehen. Was den Beitrag bestimmt, lässt sich aber klar benennen.

  • Karenzfrist – der stärkste Hebel nach unten
  • Leistungsdauer – wie lange nach Ablauf der Karenzfrist gezahlt wird
  • Fixkosten allein oder samt Gewinn – ein spürbarer Unterschied
  • Zahl der abgedeckten Ursachen – jede Erweiterung kostet gesondert
  • Betriebsart und Umsatz – Bezugsgröße der Sachvariante
  • Alter und Gesundheitszustand – bei der personenbezogenen Variante
  • Beruf und Freizeitverhalten – riskantere Tätigkeiten und Sportarten
  • Eingeschlossene Zusatzrisiken – etwa psychische Erkrankungen

Ein Hinweis, der bei der personenbezogenen Variante Geld spart: Sie wird mit dem Alter und mit jeder Vorerkrankung teurer, manche Risiken sind später gar nicht mehr versicherbar. Wer früh abschließt, sichert sich den Gesundheitszustand von heute – bei der Sachvariante spielt der Zeitpunkt dagegen keine Rolle.

Häufige Fragen

Was ich vorher wissen möchte

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Zeitachse. Die Betriebsunterbrechung fängt den vorübergehenden Ausfall auf – Wochen bis Monate, danach geht es weiter wie zuvor. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, und leistet eine Rente. Das eine hält den Betrieb am Leben, das andere ersetzt das Einkommen, wenn es den Betrieb nicht mehr gibt. Selbstständige brauchen in aller Regel beides, weil beide Fälle unterschiedlich wahrscheinlich und unterschiedlich teuer sind.

Ich habe eine Betriebspolizze. Ist die Unterbrechung dort automatisch dabei?

Nein, sie ist ein eigener Baustein und muss ausdrücklich vereinbart sein. Und selbst wenn sie enthalten ist, sagt das noch nichts über den Umfang: In vielen Verträgen ist ausschließlich die Feuervariante hinterlegt. Ob auch Leitungswasser, Sturm, Technik oder ein digitaler Vorfall zu den abgedeckten Ursachen zählen, steht in der Aufzählung – und das ist der Punkt, den ich mir bei jeder bestehenden Polizze zuerst ansehe.

Was gilt bei einem Ausfall durch eine Behörde oder eine Sperre?

Grundsätzlich nichts. Die klassische Deckung setzt einen versicherten Sachschaden im eigenen Betrieb voraus. Eine behördliche Schließung ohne Sachschaden, eine gesperrte Zufahrtsstraße, ein Stromausfall im Netz oder der Ausfall eines Zulieferers fallen nicht darunter. Für einzelne dieser Fälle gibt es eigene Erweiterungen – sie sind aber selten, teils nur für bestimmte Branchen zu haben und gehören ausdrücklich vereinbart.

Wir haben Angestellte. Zahlt die Versicherung deren Gehälter weiter?

Ja, Personalkosten zählen zu den fortlaufenden Fixkosten und sind bei entsprechender Vereinbarung mitgedeckt. Das ist einer der Gründe, warum die reine Fixkostenvariante bei Betrieben mit Beschäftigten oft schon ausreicht: Die Entgeltfortzahlung läuft unabhängig davon weiter, ob gearbeitet werden kann – und sie ist bei den meisten Betrieben der größte Einzelposten.

Was ist, wenn ich nur teilweise arbeitsfähig bin?

Das hängt vom Vertrag ab und ist eines der wichtigsten Vergleichskriterien überhaupt. Es gibt Bedingungen, die erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit leisten – dann endet die Zahlung, sobald man wieder ein paar Stunden arbeiten kann, obwohl der Umsatz noch lange nicht wieder stimmt. Andere sehen eine anteilige Leistung vor. Gerade in handwerklichen und therapeutischen Berufen, in denen man schrittweise zurückkommt, entscheidet dieser Punkt über den Wert des ganzen Vertrags.

Ab welcher Betriebsgröße lohnt sich das?

Die Frage ist eher, ab welcher Durchhaltezeit. Wer drei Monate ohne Umsatz überbrücken kann, hat Spielraum. Wer nach vier Wochen die Miete nicht mehr zahlen kann, braucht sie – unabhängig davon, ob eine oder zwölf Personen im Betrieb arbeiten. Bei einem Ein-Personen-Unternehmen ist die pauschale Variante meist die richtige, weil sie Elementarereignisse und den Ausfall der Person in einem Vertrag zusammenfasst.

Verwandte Versicherungen

Was daneben noch dazu gehört

Die Unterbrechungsdeckung setzt fast immer auf etwas anderem auf – auf der Sachdeckung, auf der Cyberdeckung oder auf der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Einzeln betrachtet ergibt sie selten ein vollständiges Bild.

Nächster Schritt

Erst kennenlernen, dann entscheiden

Im Erstgespräch rechnen wir zusammen, wie lange Ihr Betrieb ohne Umsatz durchhält – und sehen nach, welche Ursachen Ihre bestehende Polizze überhaupt kennt. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen im Betrieb.