Gesundheit und Arbeitskraft absichern

Ich möchte wissen, was ein Unfall bei mir tatsächlich auslöst

Ein Sturz beim Bouldern, ein Bruch im Handgelenk. Die Behandlung ist geklärt, alles andere nicht: Wie lange warte ich auf die Abklärung, wer operiert, wer kommt für die Kosten auf – und was passiert, wenn etwas zurückbleibt. Drei Verträge beschäftigen sich mit diesen Fragen. Sie tun es nacheinander, und keiner ersetzt den anderen.

Zusatzkrankenversicherung – wer behandelt, und wann

Unfallversicherung – was bleibende Folgen kosten

Berufsunfähigkeitsvorsorge – was aus dem Einkommen wird

Der Ausgangspunkt

Drei Verträge, drei verschiedene Fragen

Wer zwischen zwanzig und Mitte dreißig ist, verschiebt dieses Thema aus einem nachvollziehbaren Grund: Es ist nichts passiert. Genau das ist allerdings die Voraussetzung dafür, dass es überhaupt versicherbar ist. Der Zugang zu diesen drei Verträgen ist in dieser Lebensphase so gut wie nie wieder – und er wird von Jahr zu Jahr schlechter, nicht besser.

Die drei Verträge decken nicht dasselbe und leisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Sie beantworten drei verschiedene Fragen. Die Zusatzkrankenversicherung entscheidet darüber, wer behandelt und wie schnell. Die Unfallversicherung trägt die Folgekosten einer bleibenden Beeinträchtigung. Die Berufsunfähigkeitsvorsorge ersetzt Einkommen, wenn der Beruf über längere Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Am deutlichsten wird das nicht in einer Aufstellung, sondern im Verlauf eines einzigen Ereignisses. Deshalb geht diese Seite einen Behandlungsweg von der Ambulanz bis zu dem Punkt entlang, an dem sich zeigt, ob etwas zurückbleibt.

Der Verlauf

Fünf Stationen nach einem Sturz in der Kletterhalle

Der Fall ist konstruiert, aber alltäglich: Sturz auf die ausgestreckte Hand beim Bouldern, Ende zwanzig, der Berufseinstieg liegt zwei Jahre zurück. Keine Bergung, kein Hubschrauber, keine dramatische Diagnose am ersten Tag. Und trotzdem kommen über die folgenden Monate alle drei Verträge nacheinander zum Zug.

01

Die erste Stunde

Ambulanz, Röntgen, Schiene. Die Erstversorgung erfolgt unabhängig davon wie es passiert ist – die gesetzliche Krankenversorgung fragt an dieser Stelle nicht nach dem Hergang.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist hingegen gar nicht zuständig. Sie knüpft an Arbeit, Arbeitsweg, Schule und Studium an, nicht an das Ereignis. Eine Kletterhalle am Abend fällt in keine dieser Kategorien. Nur fällt das genau hier niemandem auf, weil die Behandlung ohnehin läuft. Das ist der Grund, warum diese Lücke oft über Jahre unbemerkt bleibt – sie zeigt sich erst in Station fünf.

Welches System bei welcher Ursache zuständig ist und warum trotzdem alle nach dem Hergang fragen, steht im Beitrag Unfall oder Krankheit – welchen Einfluss hat die Ursache.

02

Die übersehene Diagnose

Das Kahnbein ist der Handwurzelknochen, der bei einem Sturz auf die ausgestreckte Hand am häufigsten bricht – und in der Fachliteratur gilt dieser Bruch zugleich als einer der am häufigsten übersehenen. Die Beschwerden fallen im Vergleich zu einem Unterarmbruch mild aus, und auf der ersten Röntgenaufnahme ist oft nichts zu sehen. Bleibt der Verdacht bestehen, folgt entweder eine Kontrolle nach ein bis zwei Wochen oder eine genauere Bildgebung. Wird der Bruch nicht erkannt, kann die knöcherne Heilung ausbleiben – mit Folgen, die sich über Jahre aufbauen.

Versicherungstechnisch liegt der Fokus hier nicht bei der Zimmerkategorie, sondern: Wie schnell komme ich zu einer weiterführenden Abklärung, und habe ich die Wahl, bei wem. Das ist der ambulante Teil der Zusatzkrankenversicherung – Honorarnoten von Wahl- und Privatordinationen, bildgebende Verfahren, Kontrollen. Die Kasse ersetzt bei einer Wahlarztbehandlung nur einen Teil dessen, was eine vergleichbare Kassenleistung gekostet hätte. Der Rest bleibt bei mir.

Was sich einzeln zusammenstellen lässt und was nicht, steht auf der Seite zur Zusatzkrankenversicherung.

03

Der Eingriff

Ob ruhiggestellt oder operiert wird, entscheidet der Befund, nicht die Polizze. Entscheiden kann ich aber etwas anderes: von wem ich mich behandeln lasse und wie lange ich auf einen planbaren Termin warte.

Bei kleinen, spezialisierten Eingriffen wiegt die Erfahrung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes schwerer als jede Ausstattungsfrage. Das ist der Punkt, an dem der stationäre Teil einer Zusatzversicherung tatsächlich etwas bewirkt – nicht wegen des Zimmers, sondern wegen der freien Wahl und des früheren Termins.

04

Die Monate danach

Der längste Abschnitt und der am schlechtesten gedeckte. Ruhigstellung über Wochen, danach Physio- und Ergotherapie, dazwischen Kontrollen. Nichts davon ist dramatisch, alles davon dauert – und in dieser Zeit summiert sich, was pro Einheit klein aussieht.

Wer angestellt ist, verliert in dieser Phase vor allem Zeit. Wer selbständig arbeitet, verliert Umsatz: Es gibt keine Entgeltfortzahlung, und die eigene Arbeitsleistung ersetzt niemand. Genau dafür sind Taggeldbausteine gedacht – und genau deshalb sind sie für Angestellte mit voller Entgeltfortzahlung oft entbehrlich. Welche Bausteine sich in welcher Situation rechnen, ist auf der Leistungsseite aufgeschlüsselt.

05

Was bleibt

In den meisten Fällen bleibt nichts. Bleibt doch etwas – eine Hand, die nicht voll belastbar ist, ein Bewegungsumfang, der sich nicht mehr einstellt –, helfen zwei Verträge nach zwei völlig verschiedenen Maßstäben.

Die private Unfallversicherung fragt nach dem Ausmaß der dauerhaften Beeinträchtigung und zahlt einen Kapitalbetrag. Sie leistet nur nach einem Unfall, dafür weltweit und rund um die Uhr, und sie fragt nicht danach, ob ich weiterarbeiten kann.

Die Berufsunfähigkeitsvorsorge fragt genau danach – und ausschließlich danach. Ob die Einschränkung aus einem Unfall stammt oder aus einer Erkrankung, spielt für den Leistungsauslöser keine Rolle. Dieselbe Hand kann im einen System ein niedriger Grad sein und im anderen das Ende der Berufsausübung, wenn feinmotorisch oder handwerklich gearbeitet wird.

Und das ist der Grund, warum eine Unfallversicherung allein die Lücke nicht schließt: Der weit überwiegende Teil aller dauerhaften Einschränkungen geht nicht auf einen Unfall zurück.

Der eigentliche Anlass

Drei Übergänge, an denen der Schutz reißt

Zwischen zwanzig und Mitte dreißig wechselt die Zuständigkeit mehrmals, und sie tut es leise. Es kommt kein Brief, in dem steht, dass ab jetzt eine Lücke besteht.

Der 18. Geburtstag

Kinder sind bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert – bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag. Danach läuft die Mitversicherung nur weiter, wenn eine anerkannte Schul- oder Berufsausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden oder ein ordentliches Studium betrieben wird, längstens bis einen Tag vor dem 27. Geburtstag und mit jährlichem Nachweis. Wer die Ausbildung abbricht und nicht arbeitet, fällt in die Regelung für Erwerbslosigkeit: höchstens 24 Monate, längstens bis einen Tag vor dem 29. Geburtstag.

Das ist für die meisten der erste Zeitpunkt, an dem sie selbst zuständig sind – und der erste, an dem private Verträge auf eine eigene Person laufen müssten statt auf die der Eltern.

Von der Ausbildung in den Beruf

Das erste eigene Einkommen entsteht in dem Moment, in dem die staatliche Absicherung der Arbeitskraft am dünnsten ist: Sie hängt an Versicherungszeiten, die noch fehlen. Gleichzeitig ist die eigene Krankengeschichte so kurz wie nie wieder. Beides zusammen macht diesen Übergang zum günstigsten Zeitpunkt für eine Absicherung – und zum Zeitpunkt, an dem sie am wenigsten dringlich wirkt.

Ein Nebeneffekt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt: Ein Ferialjob über der Geringfügigkeitsgrenze begründet eine eigene Pflichtversicherung. Endet er, lebt die Mitversicherung wieder auf; dazwischen besteht noch für sechs Wochen ein eigener Leistungsanspruch. Was der Staat leistet, wenn die Arbeitskraft dauerhaft fehlt, steht im Beitrag Berufsunfähigkeit – was der Staat zahlt.

Vom Dienstverhältnis in die Selbständigkeit

Hier ändert sich am meisten auf einmal: Der zuständige Träger wechselt zur Sozialversicherung der Selbständigen, die Entgeltfortzahlung fällt weg, und an Stellen, die man aus dem Dienstverhältnis nicht kennt, tritt eine Kostenbeteiligung dazu. Auch in der Berufsunfähigkeitsvorsorge verschiebt sich der Maßstab, weil die zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Bewertungsrahmen bildet.

Wer erst zu diesem Zeitpunkt beginnt, tut es unter den ungünstigsten Bedingungen: höheres Eintrittsalter, mehr Vorgeschichte, weniger Zeit für die Abklärung. Es geht immer noch – nur selten zu denselben Konditionen wie Jahre davor.

Die Reihenfolge

Was zuerst – und warum nicht das Budget entscheidet

Die naheliegende Reihenfolge ist die nach dem Preis: zuerst das Günstigste, der Rest später. Sie ist die falsche. Maßgeblich ist, was sich später nicht mehr nachholen lässt.

ReihenfolgeWas sich nicht nachholen lässtWas passiert, wenn man wartet
1. Absicherung der ArbeitskraftGesundheitszustand und Eintrittsalter – hier fällt die Prüfung am strengsten ausJede Diagnose dazwischen kann zu einem Ausschluss, einem Zuschlag oder einer Ablehnung führen. Manche Verläufe schließen den Zugang dauerhaft.
2. Zusatzkrankenversicherungebenfalls der Gesundheitszustand; im Zahnbereich bauen sich Leistungsstaffeln über Jahre aufWer abschließt, wenn die Behandlung bereits ansteht, zahlt für eine Deckung, die genau diese Behandlung nicht mehr erfasst.
3. Unfallversicherungam wenigsten – der Zugang bleibt hier am längsten offenWenig, solange nichts passiert ist. Nach einem Unfall mit bleibenden Folgen wird allerdings auch hier geprüft.

Das heißt nicht, dass alles gleichzeitig abgeschlossen werden muss. Es heißt, dass die Reihenfolge nicht beliebig ist: Was den strengsten Zugang hat, gehört zuerst geklärt – auch dann, wenn zunächst nur ein Teil davon finanzierbar ist. Ein kleiner Vertrag mit gesichertem Gesundheitszustand und einer Möglichkeit zur späteren Erhöhung ist mehr wert als ein großer, der erst in fünf Jahren beantragt wird.

Aus der Praxis

Vier Fehler, die erst Jahre später auffallen

Nicht Tariffehler – die stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten. Diese vier entstehen im Zusammenspiel der drei Verträge.

Nach dem Preis gereiht

Die Unfallversicherung ist die günstigste der drei und steht deshalb häufig als einziger Vertrag da. Abgesichert ist damit der Bereich mit dem engsten Auslöser, während das größere Risiko – die dauerhafte Einschränkung ohne Unfall – unversichert bleibt.

Alles beim selben Haus gebündelt

Ein Ansprechpartner für alles ist bequem, aber selten die beste Absicherung. In diesen drei Sparten sind selten dieselben Anbieter vorne – und der Nachlass für das Bündel wiegt eine schwache Klausel im Leistungsfall nicht auf.

Abgeschlossen und nie wieder angesehen

Die drei Übergänge weiter oben laufen ins Leere, wenn die vertraglichen Möglichkeiten zur Erhöhung ungenutzt verstreichen. Die meisten davon sind an Ereignisse und an Fristen geknüpft. Ich merke mir diese Zeitpunkte vor und weise Sie rechtzeitig darauf hin.

Nach einem Unfall nur an einer Stelle gemeldet

Die Verträge laufen nebeneinander, und ihre Fristen laufen es auch. Eine Meldung bei einem Versicherer ersetzt die Meldung beim anderen nicht – und ein Dauerschaden, der sich erst nach Monaten zeigt, hat seine eigene Frist. Was wo und bis wann einzubringen ist, steht unter Schadensfall melden.

Häufige Fragen

Fragen, die dabei regelmäßig aufkommen

Womit soll ich anfangen, wenn nur eines davon geht?

Mit dem, was Einkommen ersetzt. Nicht weil die anderen beiden unwichtig wären, sondern weil dieser Vertrag den strengsten Zugang hat und weil ein Ausfall der Arbeitskraft der einzige der drei Fälle ist, der die gesamte weitere Lebensplanung verschiebt. Behandlung und Folgekosten lassen sich zur Not aus Rücklagen finanzieren, ein Einkommen über Jahrzehnte nicht.

Ich bin über meinen Arbeitgeber in einer Gruppenversicherung – reicht das?

Als Einstieg oft sehr gut: Gruppenrahmenverträge sind meist günstiger, und die Aufnahme fällt leichter. Der Haken liegt beim Wechsel. Ob der Vertrag beim Ausscheiden aus dem Betrieb bestehen bleibt, zu welchen Konditionen er dann weiterläuft und ob dabei erneut Fragen gestellt werden, unterscheidet sich erheblich. Das gehört vor der Kündigung geklärt, nicht danach.

Muss ich einen Unfall bei allen Verträgen melden?

Bei allen, die betroffen sein können – die Verträge wissen nichts voneinander. Die private Unfallversicherung hat dabei die unangenehmsten Fristen, weil ein Dauerschaden innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingetreten und geltend gemacht sein muss. In der Zusatzkrankenversicherung geht es um die Belege, in der Berufsunfähigkeitsvorsorge erst dann um eine Meldung, wenn absehbar ist, dass der Ausfall länger dauert. Melden Sie sich im Zweifel bei mir, bevor Sie etwas einreichen.

Ändert sich etwas, wenn ich mich selbständig mache?

Mehreres gleichzeitig. Der Sozialversicherungsträger wechselt, die Entgeltfortzahlung entfällt, und Bausteine, die als Angestellter entbehrlich waren, werden plötzlich zum Kern des Vertrags. Dazu kommt die Frage, ob der Berufswechsel dem Versicherer zu melden ist – das steht in den jeweiligen Bedingungen und wirkt sich auf die Einstufung aus. Bestehende Verträge sollten Sie vor der Gewerbeanmeldung durchsehen lassen, nicht im ersten Geschäftsjahr.

Nächster Schritt

Einmal ordnen, bevor der erste Vertrag läuft

Wir sehen uns an, was bereits besteht – über die Eltern, über den Arbeitgeber, aus einem früheren Abschluss –, und legen fest, was in Ihrer Situation zuerst geklärt gehört. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort oder online.