Rechtsschutzversicherung-Graz

Rechtsschutzversicherung Graz

Recht zu haben ist die eine Frage. Ob ich mir das Verfahren leisten kann, die andere

Im Zivilverfahren zahlt die unterlegene Partei nicht nur den eigenen Anwalt, sondern auch den der Gegenseite. Im Strafverfahren ist es noch unangenehmer: Dort trage ich meine Verteidigung selbst – auch dann, wenn ich freigesprochen werde. Ersetzt wird nur ein gesetzlich gedeckelter Pauschalbeitrag, der die tatsächlichen Kosten selten erreicht. Genau dieses Risiko nimmt die Rechtsschutzversicherung heraus. Sie tut das allerdings nur für jene Bereiche, die im Vertrag stehen, und nur für Fälle, die nach Abschluss und einer eventuellen Wartefrist entstanden sind.

Wofür tatsächlich gezahlt wird

  • Honorar der eigenen Rechtsvertretung
  • Gerichtsgebühren und Sachverständige
  • Kosten der Gegenseite, wenn das Verfahren verloren geht
  • Verteidigung im Strafverfahren

Der dritte Punkt ist der teuerste und der am wenigsten bekannte. Er ist auch der Grund, warum viele lieber nachgeben, als zu klagen.

Leistungsumfang

Die Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Hier liegt der wichtigste Unterschied zu allen anderen Sparten: Es gibt keine Grunddeckung, die ohnehin gilt. Die Rechtsschutzversicherung ist ein Baukasten. Was nicht eingeschlossen ist, ist nicht versichert – und das fällt in der Regel erst auf, wenn der Streit schon läuft.

Die Bausteine tragen bei jedem Versicherer leicht andere Namen und werden zu unterschiedlichen Paketen gebündelt. Der Inhalt ist im Kern derselbe.

Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz

Der Kern jedes Pakets. Er greift, wenn ich einen Personen- oder Sachschaden erlitten habe und meinen Anspruch gegen die verursachende Seite durchsetzen will, wenn mir umgekehrt ein fahrlässiges Delikt vorgeworfen wird – und wenn es um die Lenkberechtigung geht. Anders als die übrigen Bausteine kommt er meist ohne Wartefrist aus, weil ein Unfall kein Vorgang ist, den man kommen sieht.

Fahrzeug- und Verkehrs-Rechtsschutz

Er bezieht sich entweder auf ein bestimmtes Fahrzeug oder auf mich als Person im Straßenverkehr – als Lenkerin oder Lenker, als Halterin oder Halter, als Mitfahrende, als Radfahrende und teilweise auch zu Fuß. Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten ist der Punkt, an dem beim Vergleich am häufigsten aneinander vorbeigerechnet wird.

Dazu gehört der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz: der Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Vorschaden, die Reparatur, die den Fehler nicht behebt, der Streit mit der eigenen KFZ-Versicherung über die Höhe der Entschädigung. Wer nur einen reinen Fahrzeug-Rechtsschutz abschließt, hat den Vertragsteil ausschließlich für dieses Fahrzeug.

Arbeits- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Kündigung, Entlassung, offene Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, Streit über Zeugnis oder Abrechnung: Das läuft über den Berufs-Rechtsschutz. Der Sozialversicherungs-Rechtsschutz gehört ebenso dazu und wird häufig übersehen – er trägt die Kosten, wenn eine Leistung des Sozialversicherungsträgers strittig ist, etwa bei Pension, Rehabilitationsgeld oder der Anerkennung eines Arbeitsunfalls.

Wohn- und Grundstücks-Rechtsschutz

Für die Wohnung oder das Haus, in dem ich lebe: Streit mit der Vermieterseite über Betriebskosten, Erhaltungspflichten oder die Rückgabe der Kaution, Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung, Nachbarrecht. Vermietete Objekte brauchen einen eigenen Einschluss – wer eine Wohnung vermietet, ist über den Baustein für die selbst bewohnte Adresse nicht gedeckt.

Vertrags-Rechtsschutz

Der Baustein für alles, was ich kaufe, bestelle oder beauftrage: die Handwerksleistung, die nicht hält, die Anschaffung, die nicht dem Vereinbarten entspricht, der Vertrag, aus dem sich die andere Seite herauswindet. Im Privatrechtsschutz ist er üblicherweise enthalten – wer ein Privatpaket abschließt, hat ihn in aller Regel dabei.

Die Ausnahme ist der reine Fahrzeug-Rechtsschutz. Dort beschränkt sich der Vertragsteil auf das versicherte Fahrzeug. Wer also nur über die Kfz-Polizze rechtsschutzversichert ist, steht bei Streitigkeiten aus dem übrigen Alltag ohne Deckung da.

Erb- und Familien-Rechtsschutz

Ein eigener Zusatzbaustein, der nicht automatisch mitläuft. Gedeckt sind damit Unterhalt, Obsorge und Besuchsrecht ebenso wie Pflichtteilsansprüche und die Anfechtung eines Testaments. Vorgesehen sind dafür deutlich längere Wartefristen als sonst – je nach Anbieter und Sachverhalt mehrere Monate bis zu einem Jahr.

Das Ehescheidungsverfahren selbst bleibt ausgeschlossen, auch mit diesem Baustein. Mehr noch: Ab Einbringung der Scheidungsklage kann die Deckung für Verfahren wegfallen, die bereits laufen und für sich genommen gedeckt wären – Kosten, die davor entstanden sind, bleiben ersetzt. Mediation zur Regelung der Scheidungsfolgen ist dagegen häufig mitversichert. Das ist die Konstellation, die ich am ehesten vorab erkläre, weil die Erwartung meist eine andere ist.

Ausfallversicherung

Der Fall, an den niemand denkt: Das Verfahren ist gewonnen, der Betrag zugesprochen – und bei der Gegenseite ist nichts zu holen. Die Ausfallversicherung springt dann für den uneinbringlichen Anspruch ein. Meist ist sie auf Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung aus dem privaten Bereich beschränkt, in vielen Paketen aber ohne Aufpreis enthalten. Ein Blick in die Polizze lohnt, bevor man sie extra sucht.

Weitere Bausteine

Daten- und Internet-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Reise-Rechtsschutz, Mobbing, Unterstützung bei Testament und Vorsorgevollmacht, Beistand bei Stalking: Diese Positionen entscheiden selten über die Wahl eines Tarifs. In den umfangreicheren Paketen laufen sie ohnehin mit, weshalb sie in Angebotsvergleichen gerne als Argument auftauchen. Sie sind ein netter Zusatz, kein Auswahlkriterium.

Zwei Punkte im Straf-Rechtsschutz, die selten gelesen werden

Der erste betrifft das Ermittlungsverfahren. Bevor überhaupt Anklage erhoben wird, ermittelt die Staatsanwaltschaft – und in dieser Phase entscheidet sich häufig schon, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt oder das Verfahren eingestellt wird. Rechtsbeistand ist hier am wirksamsten und wird trotzdem nicht in jedem Tarif getragen. Wo er getragen wird, oft nur bis zu einem Anteil der Versicherungssumme. Dasselbe gilt für die Diversion, also die Erledigung ohne Urteil.

Der zweite betrifft den Vorwurf einer vorsätzlichen Tat. Ein Teil der Tarife deckt von vornherein nur fahrlässige Delikte – bei einem Vorsatzvorwurf lehnen sie sofort ab. Die besseren Bedingungen leisten zunächst und stellen erst auf den Ausgang ab: Bei Einstellung, Freispruch oder einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit bleibt die Deckung bestehen. Kommt es zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes, entfällt sie rückwirkend und die Kosten sind zurückzuzahlen.

Die Grenze zwischen den beiden Schuldformen ist im Strafrecht schmal, und welcher Vorwurf zu Beginn eines Verfahrens im Akt steht, ist nicht immer der, mit dem es endet. Genau deshalb ist dieser Unterschied im Bedingungswerk mehr wert als die Prämiendifferenz dahinter.

Der entscheidende Punkt

Ab wann ein Fall versichert ist

Kein anderer Vertrag wird so oft zu spät abgeschlossen. Wer den Streit bereits kommen sieht, hat den Zeitpunkt in aller Regel verpasst – und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Ein Konflikt, der bei Vertragsabschluss schon besteht, wäre kein Risiko mehr, sondern eine Rechnung, die die Versichertengemeinschaft übernehmen soll.

Die Wartefrist

In den meisten Bausteinen beginnt der Schutz nicht mit dem Vertrag, sondern erst nach Ablauf einer Wartefrist – üblich sind drei Monate, im Erb- und Familienrecht deutlich mehr. Ausgenommen sind jene Fälle, die auf einem plötzlichen Ereignis beruhen: Schadenersatz und Strafverfahren gelten in der Regel sofort.

Einen Verzicht auf die Wartefrist gibt es nicht. Was es gibt, ist die Anrechnung bei einem Wechsel: Wer lückenlos von einer Vorversicherung umdeckt, muss die Frist für jene Bereiche nicht erneut abwarten, die dort bereits versichert waren. Für alles, was beim Wechsel neu dazukommt, läuft sie von vorne. Deshalb ist die zeitlich saubere Umstellung bei einem Wechsel wichtiger als die Prämiendifferenz.

Der Zeitpunkt, auf den es ankommt

Versichert ist nicht, wann ich vom Problem erfahre, sondern wann es entstanden ist. Bei Schadenersatz zählt das Schadenereignis. In allen übrigen Bereichen zählt der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen eine Rechtspflicht oder Rechtsvorschrift.

Das führt zu Ergebnissen, die zunächst überraschen: Bei einem Baumangel ist nicht der Tag maßgeblich, an dem der Riss auffällt, sondern jener, an dem mangelhaft gearbeitet wurde. Bei einer Kündigung nicht das Ende des Dienstverhältnisses, sondern der Ausspruch. Wer den Vertrag dazwischen abschließt, steht ohne Deckung da – und erfährt es erst, wenn er sie braucht.

Über die Polizze hinaus

Was ich als Versicherungsmakler zusätzlich einbringen kann

Der schwierigste Streitfall ist nicht der mit dem Nachbarn, sondern der mit der eigenen Versicherung. Dafür gibt es zwei Wege, die beide an einen Versicherungsmakler geknüpft sind.

Die Schlichtungsstelle des Fachverbandes

Der Fachverband der Versicherungsmakler unterhält seit 2006 eine eigene Rechtsservice- und Schlichtungsstelle. Sie prüft Auseinandersetzungen zwischen Versicherungskunden und ihrem Versicherer – Deckungsablehnungen sind der häufigste Anlass – und gibt dazu eine rechtlich begründete Empfehlung ab. Das Verfahren ist kostenfrei und im Regelfall in rund drei Monaten abgeschlossen. Vorausgesetzt ist allerdings, dass ein Versicherungsmakler am Verfahren beteiligt ist. Für meine Kundinnen und Kunden kann ich einen solchen Antrag einbringen.

Was die Schlichtungsstelle nicht ist: ein Ersatz für ein Gerichtsverfahren. Ihre Empfehlung ist rechtlich unverbindlich – sie hat wegen ihrer fachlichen Qualität Gewicht, mehr nicht. Sie holt keine Sachverständigengutachten ein, klärt also nicht, wodurch ein Schaden entstanden ist oder wie hoch er ausfällt. Sie behandelt ausschließlich Streit mit dem eigenen Versicherer, nicht mit dem Haftpflichtversicherer einer schädigenden Person. Und sie prüft nichts vorab: Es braucht einen bestehenden Konflikt, keine Vermutung.

Realistisch betrachtet ist sie damit kein Allheilmittel, aber ein ernsthafter Zwischenschritt vor dem Prozesskostenrisiko. In einem Teil der Fälle zieht der Versicherer seine Ablehnung schon zurück, sobald das Verfahren läuft.

Das Versicherungsmakler-Plus-Paket

Über meinen Betreuungsvertrag steht zusätzlich ein optionales Paket zur Verfügung, dessen Kern ein Rechtsschutz für Ansprüche aus den eigenen Versicherungsverträgen ist – im Privatbereich ohne Streitwertobergrenze, dafür subsidiär: Er greift nur, soweit kein anderer Rechtsschutzvertrag den Fall bereits deckt. Auch dieses Paket ist ausschließlich über einen Versicherungsmakler zugänglich, und es enthält den kostenfreien Zugang zur Schlichtungsstelle.

Was sonst noch dazugehört und wo die Grenzen liegen, steht unter Warum b:sure.

Zielgruppen

Für wen sich welche Bausteine auszahlen

Ein Rundum-Paket für fast alle Lebenslagen gibt es zwar, es kostet aber entsprechend. Die bessere Frage lautet, wo im eigenen Leben tatsächlich Konflikte entstehen – und dort dann ohne Abstriche.

Angestellte

Das Dienstverhältnis ist der Bereich mit dem höchsten Streitwert im Verhältnis zum eigenen Einkommen – und mit dem stärksten Ungleichgewicht: Auf der anderen Seite sitzt eine Rechtsabteilung. Wer über die Arbeiterkammer oder eine Gewerkschaft vertreten wird, hat einen Teil davon bereits abgedeckt. Das gehört verglichen, bevor derselbe Schutz ein zweites Mal bezahlt wird.

Wohnen in Miete und Eigentum

Betriebskostenabrechnung, Kaution, Schimmel, Erhaltungspflichten, ein Nachbar, der baut: In Graz mit seinem großen Mietwohnungsbestand ist das der Bereich, der am ehesten schlagend wird. Im Eigentum kommen die Themen der Eigentümergemeinschaft dazu, die eine Haushaltsversicherung ausdrücklich nicht abdeckt.

Familien mit Fahrzeugen

Ein Haushalt, mehrere Personen, mehrere Fahrzeuge, dazu Kinder, die selbst am Verkehr teilnehmen. Hier lohnt der Blick darauf, wer im Vertrag mitversichert ist und bis zu welchem Alter – Kinder in Ausbildung sind meist eingeschlossen, aber nicht unbegrenzt und häufig nur bis zu einer Verdienstgrenze.

Wer baut oder saniert

Bei größeren Vorhaben treffen zwei Dinge zusammen: hohe Streitwerte und ein Verstoßzeitpunkt, der schon mit der mangelhaften Ausführung eintritt und nicht erst mit dem Schaden. In der Regel sind solche Streitfälle in den üblichen Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer jedoch eine große Summe für ein Bauvorhaben investiert, sollte vielleicht nachdenken, ob nicht ein rechtlicher Beistand bei Streitigkeiten wegen z. B. Baumängel – wenn auch limitiert – Sinn ergibt.

Aus der Praxis

Drei Fälle, drei unterschiedliche Ausgänge

Anonymisierte Beispiele. Sie zeigen weniger, was eine Rechtsschutzversicherung kostet, als wie sehr es auf den Zeitpunkt ankommt.

Die Kündigung nach zwölf Jahren

Erst kam das Gespräch, in dem von Umstrukturierung die Rede war, dann vier Wochen später die Kündigung. Dazwischen wurde die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen – im besten Glauben, rechtzeitig zu sein. Maßgeblich ist der Ausspruch der Kündigung, gedeckt ist er aber nur, wenn zu diesem Zeitpunkt die Wartefrist bereits abgelaufen war. War sie es nicht, hilft auch das beste Paket nicht mehr. Der Vertrag hätte Jahre früher dastehen müssen, ohne konkreten Anlass.

Der Riss in der Terrasse

Zwei Jahre nach der Fertigstellung zeigen sich Schäden, ein Gutachten führt sie auf die Ausführung zurück. Der Vertrags-Rechtsschutz besteht seit einem Jahr. Er greift trotzdem nicht, weil nicht der Tag zählt, an dem der Riss sichtbar wurde, sondern der Zeitpunkt der mangelhaften Arbeit. Wer baut oder saniert, schließt deshalb vor der Beauftragung ab, nicht bei den ersten Anzeichen.

Die Kreuzung, an der beide grün hatten

Zwei Fahrzeuge, zwei Darstellungen, keine Zeugen. Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite lehnt ab, die eigene Schadenshöhe steht fest, die Verschuldensfrage nicht. Ohne Rechtsschutz steht hier die Rechnung im Raum: eigener Anwalt, Gericht, ein Sachverständiger für die Unfallrekonstruktion – und im Fall des Unterliegens zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Bei einem Blechschaden übersteigt dieses Risiko den Streitwert regelmäßig.

Mit Schadenersatz-Rechtsschutz ist es eine sachliche Frage: Lohnt das Verfahren oder nicht. Ohne ihn ist es eine finanzielle – und die wird meistens zugunsten des Nachgebens entschieden.

Versicherung vergleichen

So läuft der Vergleich ab

Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Polizzen sehe ich mir dabei an – manches ist bereits abgedeckt, ohne dass es bewusst ist.

02

Bedarf klären

Beruf, Wohnsituation, Fahrzeuge, mitversicherte Personen, geplante Vorhaben. Hier entscheidet sich, welche Bausteine gebraucht werden – und ob über Interessenvertretung oder Verein bereits ein Teil davon besteht.

03

Marktvergleich

Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: Wartefristen, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Regelung zur Anwaltswahl, Deckung im Ermittlungsverfahren, Geltungsbereich, mitversicherte Personen. Die Prämie steht dabei nicht an erster Stelle.

04

Betreuung

Nach dem Abschluss bleibt die Polizze in Betreuung – bei Umzug, Berufswechsel oder einem neuen Fahrzeug prüfen wir die Bausteine nach, und im Konfliktfall unterstütze ich Sie gegenüber dem Versicherer.

Prämie

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung in Graz?

Gemessen an einem einzigen Verfahren ist sie günstig. Der Preis hängt fast ausschließlich davon ab, wie viele Bausteine eingeschlossen sind – und an zwei Stellschrauben, die den Vergleich schwierig machen.

  • Anzahl und Art der Bausteine
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Vereinbarter Selbstbehalt
  • Regelung zur Anwaltswahl
  • Mitversicherte Personen im Haushalt
  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Beruf und Wohnsituation
  • Räumlicher Geltungsbereich

Wer den Anwalt aussucht

Die freie Anwaltswahl im gerichtlichen Verfahren ist gesetzlich verankert und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Sie darf allerdings mit dem Preis verknüpft werden – und genau das tun einige Anbieter: Wer die vom Versicherer vorgeschlagene Kanzlei nimmt, zahlt keinen oder einen geringeren Selbstbehalt, wer selbst wählt, trägt einen Anteil.

Ob das ein guter Handel ist, hängt vom Fall ab. Bei einer Standardsache spricht wenig dagegen. Bei einem Verfahren, in dem es auf Spezialisierung ankommt, kann der Selbstbehalt die günstigere Variante sein. Die Frage gehört jedenfalls vor dem Abschluss beantwortet, nicht im Schadensfall.

Am falschen Ende gespart

Drei Punkte entscheiden im Ernstfall über den Ausgang und kosten in der Prämie wenig. Erstens die Versicherungssumme: Sie wirkt großzügig, bis ein Verfahren durch mehrere Instanzen geht. Zweitens die Deckung im Ermittlungsverfahren und bei einem Vorsatzvorwurf – dort trennen sich einfache und gute Bedingungen. Drittens der Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, also jener Baustein, der es erlaubt, gegen eine Versicherung vorzugehen.

Beim dritten Punkt lohnt ein zweiter Blick darauf, wer da eigentlich versichert. Gehört der Rechtsschutz zu einem Konzern, der auch Haushalt, Kfz und Leben führt, ist der Streit gegen ein Schwesterunternehmen zumindest eine unangenehme Konstellation. Reine Rechtsschutzversicherer haben dieses Problem nicht. Nennenswert ist das nicht als Verdacht, sondern als Auswahlkriterium.

Häufige Fragen

Was ich vorher wissen möchte

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich das Verfahren verliere?

Ja, und das ist der eigentliche Kern der Sache. Im österreichischen Zivilverfahren trägt die unterlegene Partei nicht nur die eigenen Kosten, sondern ersetzt auch jene der Gegenseite. Dieses Risiko lässt sich vorher nie ganz ausschließen – auch nicht bei einer gut begründeten Klage, weil ein Verfahren immer auch von Beweislage und Sachverständigengutachten abhängt.

Im Strafverfahren stellt sich die Frage anders: Dort gibt es keinen Gegner, der die Kosten trägt. Wer freigesprochen wird, erhält vom Bund nur einen gedeckelten Pauschalbeitrag zur Verteidigung – die Differenz bleibt beim Freigesprochenen. Auch dieses Risiko übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der vereinbarten Summe. Sie kauft damit nicht ein Urteil, sondern die Möglichkeit, ein Verfahren überhaupt zu führen.

Kann ich meine Rechtsvertretung selbst auswählen?

Im gerichtlichen Verfahren ja – die freie Anwaltswahl ist gesetzlich vorgesehen und kann vertraglich nicht ausgehebelt werden. Der Versicherer darf Vorschläge machen, binden darf er nicht.

Was er darf, ist die Wahl mit dem Selbstbehalt zu verknüpfen: kein oder ein geringerer Eigenanteil bei einer vorgeschlagenen Kanzlei, ein Anteil bei eigener Wahl. Für die außergerichtliche Beratung sehen viele Tarife ohnehin zuerst die eigene Rechtsabteilung des Versicherers vor. Das ist bequem und oft ausreichend – nur eben nicht neutral.

Brauche ich das überhaupt, wenn ich schon eine Haftpflichtversicherung habe?

Die beiden decken gegenläufige Situationen ab. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn jemand etwas von mir will: Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab – bis hin zum Prozess. Das ist der passive Teil.

Die Rechtsschutzversicherung ist der aktive Teil: Sie trägt die Kosten, wenn ich selbst etwas durchsetzen will oder mich gegen einen Vorwurf verteidigen muss, der nicht in Geld besteht – etwa in einem Strafverfahren oder beim Führerschein. Wer nur eine der beiden hat, hat genau eine Richtung abgesichert.

Ist eine Scheidung mitversichert?

Das Scheidungsverfahren selbst nicht – auch dann nicht, wenn der Erb- und Familien-Rechtsschutz eingeschlossen ist. Was dieser Baustein deckt, sind Unterhalt, Obsorge und Besuchsrecht sowie erbrechtliche Auseinandersetzungen. Häufig mitversichert ist außerdem die Mediation zur Regelung der Scheidungsfolgen.

Zu beachten ist eine Wechselwirkung, die selten jemand erwartet: Ab Einbringung der Scheidungsklage kann die Deckung auch für jene Verfahren wegfallen, die bereits laufen und für sich genommen versichert wären. Kosten, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, bleiben ersetzt. Und für diesen Baustein gelten längere Wartefristen als für alle anderen – mehrere Monate bis zu einem Jahr, je nach Anbieter und Sachverhalt.

Warum wurde meine Deckung abgelehnt?

Vier Gründe kommen praktisch immer in Betracht: Der Baustein war nicht eingeschlossen. Die Wartefrist war noch nicht abgelaufen. Der maßgebliche Verstoß lag zeitlich vor dem Versicherungsbeginn. Oder der Versicherer sieht zu wenig Aussicht auf Erfolg.

Nur der letzte Grund ist eine Einschätzung – und Einschätzungen lassen sich überprüfen. Wichtig ist, dass die Ablehnung schriftlich und begründet vorliegt. Damit lässt sich weiterarbeiten.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Nicht überall gleich weit. Für die meisten Bausteine ist der Geltungsbereich auf Europa und einige Nachbarstaaten begrenzt, für Schadenersatz- und Fahrzeug-Rechtsschutz reicht er häufig weiter, etwa auf die Mittelmeeranrainer.

Der zweite Punkt ist der wichtigere und wird selten mitgelesen: Bei manchen Bausteinen ist zusätzlich Voraussetzung, dass ein österreichisches Gericht oder eine österreichische Behörde zuständig ist. Ein Streit, der im Ausland ausgetragen werden müsste, fällt dann heraus – selbst wenn der Geltungsbereich ihn dem Wortlaut nach umfasst.

Verwandte Versicherungen

Was noch dazu gehört

Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten der Auseinandersetzung. Den Schaden selbst ersetzt sie nicht – dafür sind die Sachversicherungen zuständig. Die beiden greifen dort ineinander, wo strittig ist, wer haftet.

Nächster Schritt

Erst kennenlernen, dann entscheiden

Im Erstgespräch sehen wir uns an, welche Bausteine Ihre Polizze enthält, welche Wartefristen laufen und wo im Alltag tatsächlich Konflikte entstehen könnten. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.