Ratgeber Grundlagen

Versichern oder selbst tragen – wo die Grenze verläuft

Ich habe eine Versicherung für das Handy, eine fürs Reisegepäck und eine Garantieverlängerung für die Waschmaschine. Was ich nicht habe, ist eine Absicherung für den Fall, dass ich zwei Jahre lang nicht arbeiten kann. Das ist keine Schlamperei. Das ist genau das Ergebnis, das herauskommt, wenn Versicherungen verkauft statt ausgewählt werden.

Der Grundgedanke

Wofür Versicherung erfunden wurde – und wofür sie heute verkauft wird

Versicherbar sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Ereignisse, die im Versicherungsfall durch eine Geldleistung ersetzt werden. Die Idee dahinter ist alt und denkbar einfach. Ein Risiko, das eine einzelne Person oder einen einzelnen Betrieb wirtschaftlich aus der Bahn werfen würde, wird gegen eine Prämie auf eine Gemeinschaft übertragen. Viele tragen gemeinsam, was Einzelne ruiniert.

Dieser Gedanke trägt bis heute. Er greift nur längst nicht mehr überall dort, wo Versicherung draufsteht. Eine Handyversicherung wendet keine Existenzbedrohung ab. Sie ersetzt einen Betrag, den die meisten notfalls aus der Urlaubskasse zahlen könnten – gegen eine Prämie, die über die Laufzeit gerechnet nicht selten in der Größenordnung des Geräts selbst liegt, und gegen Bedingungen, unter denen am Ende womöglich gar nichts fließt.

Solche Produkte verkaufen sich glänzend. Nicht, weil sie besonders sinnvoll wären, sondern weil sie besonders vorstellbar sind. Ein gesprungenes Display kann ich mir bildlich ausmalen. Zwei Jahre ohne Einkommen nicht. Der Vertrieb folgt der Vorstellungskraft, nicht dem Risiko – und die Vorstellungskraft ist ein schlechter Ratgeber.

Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Überlegung. Sie hat mit der Prämienhöhe nichts zu tun.

Die Methode

Drei Fragen – und nur die dritte entscheidet

Vor jedem Vertrag stehen dieselben drei Fragen. Sie sind nicht kompliziert, sie werden nur in der falschen Gewichtung beantwortet.

  1. Wie wahrscheinlich tritt der Schaden ein?
  2. Wie hoch fällt er im schlimmsten Fall aus – nicht im üblichen?
  3. Könnte ich diesen Betrag aus eigener Kraft tragen, ohne dass sich mein Leben ändert?

Frage eins wird überschätzt. Frage zwei wird fast immer zu klein beantwortet, weil der übliche Schaden gedacht wird und nicht der maximale. Frage drei wird gar nicht gestellt – dabei ist sie die einzige, auf die es ankommt.

Lautet die Antwort darauf Ja, ist Selbsttragen die günstigere Lösung, mindestens aber ein deutlich höherer Selbstbehalt. Lautet sie Nein, gehört das Risiko abgegeben, und zwar unabhängig davon, wie unwahrscheinlich der Eintritt erscheint. Eine geringe Wahrscheinlichkeit ist kein Gegenargument. Sie ist der Grund, warum die Prämie überhaupt leistbar ist.

Die Faustregel

Kleine, häufige Schäden selbst tragen. Große, seltene abgeben.

Die meisten Haushalte machen es exakt umgekehrt: viele kleine Verträge für Dinge, die im Notfall aus dem laufenden Budget zu ersetzen wären, und eine Lücke genau dort, wo ein einziger Fall die Lebensplanung beendet. Wer diese Reihenfolge umdreht, zahlt in Summe meist weniger und ist trotzdem besser abgesichert.

Die zwei Seiten

Was abgegeben gehört – und was ich mir sparen kann

Der Unterschied zwischen den beiden Listen ist nicht der Preis der Prämie. Es ist die Frage, ob ein Schaden mein Leben verändert oder nur einen meiner Monate.

Gehört abgegeben

  • Haftpflicht. Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet mit dem gesamten Vermögen und mit dem künftigen Einkommen. Nach oben gibt es keine Grenze. Frage zwei lässt sich hier nicht beantworten – deshalb erübrigt sich Frage drei.
  • Die eigene Arbeitskraft. Sie finanziert alles andere, auch sämtliche Prämien. Fällt sie langfristig aus, fällt der Rest mit. Kein Sparbuch der Welt ersetzt zwei Jahrzehnte Erwerbseinkommen.
  • Das Eigenheim. Feuer, Sturm, Leitungswasser treffen ausgerechnet jenen Vermögenswert, der durch einen Kredit meist ohnehin gebunden ist. Der Kredit läuft nach einem Brand weiter, für ein Haus das nicht mehr steht.
  • Schwere Unfallfolgen. Eine dauernde Invalidität kostet nicht einmalig, sondern dauerhaft: Umbau, Umschulung, Betreuung, geringeres Einkommen über Jahrzehnte.

Kann ich selbst tragen

  • Handy, Tablet, Kopfhörer. Ersetzbar aus dem laufenden Budget. Wer das Gerät wirklich nicht ersetzen könnte, hat kein Versicherungsproblem, sondern ein Rücklagenproblem.
  • Garantieverlängerungen auf Haushaltsgeräte. Verkauft werden sie an der Kassa, und zwar für einen Zeitraum, in dem Geräte selten und meist überschaubar ausfallen.
  • Reisegepäck. Ein verlorener Koffer ist ärgerlich. Existenzbedrohend ist er nicht – und ein Teil der Fälle ist über bestehende Verträge oder gegenüber dem Beförderungsunternehmen ohnehin gedeckt.
  • Kleinschäden im Haushalt. Jede Meldung kostet Zeit, bei manchen kostet es die Schadenfreiheit. Was unter der eigenen Schmerzgrenze liegt, gehört gar nicht erst versichert.

Der dritte Weg

Selbstbehalt: nicht ob, sondern ab wann

Die Entscheidung ist selten ein Entweder-oder. Zwischen „alles abgeben“ und „gar nichts versichern“ liegt der Selbstbehalt, und er ist der am meisten unterschätzte Hebel im ganzen Vertragswesen. Wer einen vereinbart, kauft genau den Teil des Risikos, den er nicht selbst stemmen kann, und lässt den Rest weg.

Das wirkt auf die Prämie deutlich, weil der Versicherer die teure Verwaltung der Kleinschäden nicht mehr mitfinanzieren muss. Und es wirkt auf den Vertrag insgesamt: Der frei werdende Betrag ist genau das Geld, das für die Deckung fehlt, die tatsächlich gebraucht wird.

Die richtige Höhe ist keine Tariffrage, sondern eine Kontostandsfrage. Der Selbstbehalt gehört dorthin, wo ich einen Schaden morgen zahlen könnte, ohne etwas umschichten zu müssen. Wer stattdessen die kleinstmögliche Selbstbeteiligung wählt, kauft sich Ruhe für Beträge, die ihn nie beunruhigt hätten.

Eine Nebenwirkung hat das Prinzip: Wer kleine Schäden ohnehin selbst trägt, gerät seltener in die Frage, ob ein bereits versicherter Bagatellschaden abgerechnet gehört. Diese Rechnung ist eine eigene – sie steht im Beitrag Ein kleiner Schaden – und ich weiß nicht, ob ich ihn melden soll.

Grenzen der Faustregel

Vier Fälle, in denen gar nichts zu rechnen ist

Die drei Fragen setzen voraus, dass die Entscheidung überhaupt bei mir liegt. In vier Konstellationen liegt sie das nicht.

  • Pflichtversicherungen. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung. Wer in der Steiermark einen Hund hält, hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro nachzuweisen – so steht es in § 3b Abs. 7 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes, und der Nachweis wird bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde verlangt. Dazu kommen berufsrechtliche Pflichtversicherungen einzelner Berufsgruppen.
  • Anforderungen von außen. Wer ein Haus über einen Kredit finanziert, hat der finanzierenden Bank in aller Regel eine Feuerversicherung nachzuweisen. Ähnliche Verpflichtungen stehen in Miet-, Pacht- und Werkverträgen. Das ist keine Risikoabwägung, das ist eine Vertragsbedingung.
  • Schäden ohne Obergrenze. Bei Personenschäden gibt es keinen Höchstbetrag: Schmerzengeld, Verdienstentgang, Heilbehandlung, Pflege, Rentenzahlungen über Jahrzehnte. Sobald Menschen zu Schaden kommen können, ist Frage zwei unbeantwortbar – und damit ist die Sache entschieden.
  • Was die Sozialversicherung nicht auffängt. ASVG, GSVG und BSVG decken viel, aber nicht alles. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten. Der Sturz beim Skifahren am Sonntag zählt nicht dazu: Die Heilbehandlung übernimmt die Krankenversicherung, eine Leistung für dauernde Invalidität ist damit aber nicht verbunden.

Der teuerste Fehler

Gespart wird an der Deckung statt am Selbstbehalt

Wenn die Prämie drückt, wird meist an der falschen Schraube gedreht. Gestrichen wird die große Deckung, weil sie die teuerste Position auf der Polizze ist. Übrig bleibt ein Vertrag, der zuverlässig genau jene Schäden ersetzt, die ohne Weiteres selbst zu tragen gewesen wären – und der bei dem einen Fall aussteigt, wegen dem er ursprünglich abgeschlossen wurde.

Die zweite Variante ist die Unterversicherung. Die Versicherungssumme wird niedrig angesetzt, damit die Prämie sinkt. Der Haken zeigt sich nicht erst beim Totalschaden: Ist die Summe z. B. in der Sachversicherung zu niedrig, wird anteilig gekürzt, und zwar bei jedem einzelnen Schaden. Wer die Summe halbiert, bekommt nicht die Hälfte der Fälle voll ersetzt, sondern in allen Fällen nur einen Teil.

Ein Vergleichsrechner kennt die dritte Frage nicht. Er kennt den Preis und die Reihenfolge, in der Angebote gelistet werden. Ob der günstigste Vertrag den einen Schaden deckt, wegen dem er abgeschlossen wird, steht in den Bedingungen – und die vergleicht kein Rechner, weil sich Bedingungen nicht in eine Spalte pressen lassen.

In der Beratung drehe ich die Reihenfolge deshalb um: zuerst der größte denkbare Schaden, dann die passende Deckung, dann der Preis. Was am Ende an Prämie herauskommt, ist ein Ergebnis – keine Vorgabe.

Häufige Fragen

Was an dieser Stelle regelmäßig gefragt wird

Gibt es eine Liste der Versicherungen, die wirklich alle brauchen?

Eine allgemeingültige Liste nicht, aber eine Reihenfolge, und die ist fast immer dieselbe: zuerst die Haftpflicht, dann die Arbeitskraft, dann das Dach über dem Kopf. Alles Weitere hängt an Lebenssituation, Vermögen und Verpflichtungen. Wer diese drei Punkte sauber abgedeckt hat, steht besser da als jemand mit fünf zusätzlichen Kleinverträgen.

Ich verdiene gut und habe Rücklagen. Reicht das nicht?

Für kleine und mittlere Schäden ja – und das ist ein echter Vorteil, der sich in höheren Selbstbehalten und weniger Verträgen auszahlen sollte. Bei Haftpflicht und Arbeitskraft kehrt sich das Argument allerdings um. Ein höheres Einkommen ist genau der Betrag, der bei Berufsunfähigkeit wegfällt, und ein größeres Vermögen ist genau das, worauf Geschädigte zugreifen. Wer mehr hat, hat mehr zu verlieren, nicht weniger.

Wie hoch soll der Selbstbehalt sein?

So hoch, wie sich der Betrag morgen zahlen ließe, ohne dass etwas umgeschichtet werden müsste. Das ist für jeden Haushalt eine andere Zahl und hat mit dem Tarif nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass die Antwort ehrlich ausfällt – ein Selbstbehalt, der im Schadenfall wehtut, führt dazu, dass berechtigte Ansprüche gar nicht geltend gemacht werden.

Und was ist mit Handy-, Garantie- und Reisegepäckversicherung?

Sie sind nicht verboten, sie sind nur selten die erste Ausgabe. Wer alle drei abschließt, während die Arbeitskraft ungedeckt bleibt, hat das Budget in die Sichtbarkeit investiert statt in die Absicherung. Steht der Rest, spricht nichts dagegen – dann ist es eine Komfortentscheidung, und die darf jede und jeder für sich treffen.

Verschiebt sich die Grenze im Lauf der Zeit?

Ja, und zwar in beide Richtungen. Ein Kredit, Kinder oder der Schritt in die Selbstständigkeit verschieben Risiken auf die Seite „abgeben“. Wachsende Rücklagen verschieben umgekehrt: Selbstbehalte hinauf, Kleinverträge weg. Deshalb gehört die Frage alle paar Jahre neu gestellt und nicht nur einmalig beim Abschluss beantwortet.

Ebenso dazu

Wo die Grenze im eigenen Haushalt liegt

Die drei Fragen lassen sich nur beantworten, wenn klar ist, welche Sparten es überhaupt gibt und was sie im Ernstfall leisten. Welche Absicherungen im privaten Bereich zur Verfügung stehen, wie sie ineinandergreifen und womit sinnvollerweise begonnen wird, wenn das Budget begrenzt ist, steht im Überblick zu den privaten Versicherungen.

Wie sich diese Systematik an einem konkreten Vorhaben auswirkt, zeigt der Hausbau besonders deutlich: Dort steht ein seltenes Risiko ohne Obergrenze neben einem häufigen mit klarer Grenze. Nachzulesen im Beitrag Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung.

Nächster Schritt

Erst rechnen, dann unterschreiben

Wenn Sie wissen wollen, welche Ihrer Verträge auf die erste und welche auf die zweite Liste gehören, gehen wir sie gemeinsam durch: Deckung, Summen, Selbstbehalte, Lücken. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.