Haushaltsversicherung Graz

Haushaltsversicherung Graz

Eine Haushaltsversicherung habe ich. Ob sie im Ernstfall reicht, weiß ich nicht

Sie ist der Vertrag, den fast jeder Haushalt hat und den kaum jemand kennt. Dabei entscheidet sich genau hier, ob nach einem Einbruch überhaupt ein Einbruch vorliegt, ob ein Überspannungsschaden ersetzt wird und wo die Grenze zwischen Wohnungsinhalt und Gebäude verläuft. Ich möchte wissen, was mein Vertrag leistet, bevor ich ihn brauche.

Vier verbreitete Irrtümer

  • Sie deckt nicht das Gebäude, sondern alles darin
  • Sie ist nicht nur etwas für Wohnungseigentümer
  • Sie ersetzt nicht nur meinen eigenen Schaden
  • Sie merkt nicht von selbst, wenn ich an- oder ausbaue

Ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim spielt für die Haushaltsversicherung keine Rolle. Versichert ist der Inhalt – und in aller Regel steckt die Privathaftpflicht für den ganzen Haushalt mit im Paket.

Leistungsumfang

Was die Haushaltsversicherung abdeckt

Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt: Möbel, Geräte, Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenstände. Also alles, was herausfiele, wenn man die Wohnung gedanklich auf den Kopf stellt. Sechs Positionen bilden dabei die Grunddeckung.

Ersetzt wird der Neuwert – also der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Nicht der Zeitwert, den das zwölf Jahre alte Sofa auf dem Gebrauchtmarkt noch erzielen würde. Das ist der Grund, warum eine Haushaltsversicherung im Totalschaden mehr leistet, als die meisten erwarten.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion – dazu Rauch, Ruß und das Löschwasser der Feuerwehr. Häufiger als Brände treten allerdings indirekte Blitzschläge auf: Die Überspannung im Netz zerstört Elektronik in der ganzen Wohnung, ohne dass es irgendwo gebrannt hat. Ob reine Überspannungsschäden mitversichert sind, ergibt erst die Überprüfung des Vertrags.

Sturm

Als Sturm gilt in den Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h. Meist mitversichert sind Hagel, Schneedruck und Steinschlag. Was im Freien steht – Markise, Gartenmöbel, Trampolin – hängt dagegen von eigenen Bausteinen ab. Ein Sonderfall sind optische Schäden: Dinge, die in ihrem Aussehen beeinträchtigt sind, ohne dass die Funktion leidet – etwa Dellen durch Hagel an einer metallenen Fensterbank. Dafür ist ein eigenes, eng begrenztes Sublimit vorgesehen – und nicht jeder Tarif führt es überhaupt.

Leitungswasser

Der mit Abstand häufigste Schaden. Gedeckt ist Wasser, das aus Zu- und Ableitungen, aus der Heizung oder aus angeschlossenen Geräten austritt, meist auch aus Aquarien und Wasserbetten. Nicht gedeckt sind Grundwasser, Hochwasser und Rückstau aus dem Kanal – dies fällt unter die NatKat-Deckung (Naturkatastrophendeckung) und ist immer limitiert. Die Höhe des Limits hängt von der Risikozone und der gewählten Leistung ab.

Glasbruch

Versichert sind alle im Haushalt befindlichen geraden Glasflächen gegen Bruch, Plexiglas eingeschlossen – von den Fenstern über die Duschabtrennung bis zum Glastisch. Eine Begrenzung nach Quadratmetern findet sich nur noch selten, und auch das Cerankochfeld zählt dazu. Kunstverglasungen sind nicht in jedem Vertrag enthalten – manche Anbieter führen sie in der Grunddeckung, bei anderen sind sie ein eigener Baustein. Abschürfungen und Kratzer bleiben außen vor, weil dabei kein Bruch vorliegt.

Einbruchdiebstahl

Einbruch, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Der einfache Diebstahl ohne überwundene Sperre ist meist ebenfalls versichert, allerdings nur bis zu einem eigenen, deutlich niedrigeren Sublimit. Entscheidend ist außerdem, ob die Wohnung als bewohnt gilt – dazu weiter unten mehr. Ein weiteres neues Thema: Smart-Home-Anwendungen.

Privathaftpflicht

Die einzige Position, die nicht meinen eigenen Schaden ersetzt, sondern den, den ich anderen zufüge. Sie gilt für den gesamten mitversicherten Personenkreis und ist der Grund, warum die Haushaltsversicherung auch für eine sparsam eingerichtete Wohnung sinnvoll bleibt. Ausführlich auf der Seite Haftpflichtversicherung.

Bewohnt oder nicht bewohnt – ein Wort mit Folgen

Beim Einbruchdiebstahl unterscheiden die Bedingungen danach, ob eine Wohnung ständig bewohnt ist oder nicht. Bei längerer Abwesenheit gelten strengere Sicherungsvorschriften und oft deutlich niedrigere Entschädigungsgrenzen, insbesondere für Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen. Manche Bedingungen definieren „bewohnt“ über eine Mindestanzahl an Tagen im Jahr, und für Geld und Schmuck besteht teils überhaupt nur während dieser Zeit Deckung.

Betroffen sind mehr Menschen als vermutet: Zweitwohnsitze, Wochenendhäuser, ein halbes Jahr im Ausland, eine leerstehende Wohnung nach einem Todesfall. Solche Umstände sind dem Versicherer bekanntzugeben. Wer das unterlässt, riskiert im Schadensfall eine Kürzung.

Was sich zusätzlich einschließen lässt

Die Grunddeckung ist bei allen Anbietern gegeben. Der Unterschied liegt wie so oft im Kleingedruckten – und genau diese Punkte werden oft nicht angesprochen.

  • Hundehaftpflicht – in der Steiermark gesetzlich verpflichtend
  • Pferdehaftpflicht
  • Gartenpaket für Bepflanzung, Möbel und Geräte im Freien
  • Poolpaket samt Technik und Abdeckung
  • Balkonkraftwerk und Photovoltaik am Balkon
  • Fahrräder und E-Bikes, auch außerhalb der Wohnung
  • Kunstverglasungen
  • Überspannungsschäden, sofern nicht ohnehin enthalten
  • Erweiterte Wertgrenzen für Schmuck und Bargeld
  • Cyberdeckung für den Privathaushalt

Neues Risiko

Cyberkriminalität trifft längst Privathaushalte

Der klassische Einbruch geht seit Jahren zurück. Der Schaden entsteht heute häufiger über das Notebook am Küchentisch als über die Terrassentür: betrügerische Onlineshops, abgefangene Zugangsdaten, übernommene Konten, verschlüsselte Familienfotos. Das sind Schäden am Vermögen, nicht an der Einrichtung – und deshalb fallen sie durch jede herkömmliche Deckung.

Was eine Cyberdeckung leistet

  • Vermögensschaden beim Online-Einkauf: bezahlt, nie geliefert
  • Missbrauch von Konto- und Kreditkartendaten
  • Identitätsmissbrauch samt Rechtsberatung
  • Datenrettung und Wiederherstellung nach Schadsoftware
  • Unterstützung bei Cybermobbing, oft samt psychologischer Erstbetreuung

Wo die Grenzen liegen

Bei nicht autorisierten Zahlungen haftet zunächst die Bank, und der Betrag, den ich selbst trage, ist gesetzlich begrenzt. Diese Begrenzung fällt allerdings weg, wenn mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird – etwa nach der Weitergabe eines Freigabecodes am Telefon. Genau in dieser Lücke wird die Cyberdeckung interessant.

Im Gegenzug knüpfen die Bedingungen an Obliegenheiten an: aktuelle Software, funktionierender Virenschutz, keine Weitergabe von Zugangsdaten. Und die Deckungssummen liegen deutlich unter denen der Sachbausteine. Es ist eine Ergänzung, kein Rundumschutz.

Zielgruppen

Für wen eine Haushaltsversicherung sinnvoll ist

Die kurze Antwort: für jeden mit einem eigenen Haushalt. Die längere hängt davon ab, wie man wohnt und welche Risiken man nicht selbst tragen möchte – davon lässt sich eine vernünftige Absicherung ableiten.

Mietwohnung

Für das Gebäude sorgt die Eigentümerseite, für alles darin sorge ich selbst. Besonders zählt hier die Verglasung: Geht ein Fenster zu Bruch, bleibe ich darauf sitzen, wenn ich es nicht versichert habe. Und mein Inhalt ist meiner – niemand sonst ersetzt ihn mir.

Eigentumswohnung

Das Gebäude läuft über die Eigentümergemeinschaft, meist organisiert von der Hausverwaltung. Die eigene Ausstattung – Küche, Einrichtung, angeschlossene Armaturen – ist damit nicht automatisch abgedeckt. Hier entstehen die Lücken, die erst nach einem Schaden auffallen.

Eigenheim

Haushalt und Eigenheim sind zwei getrennte Deckungen, auch wenn sie häufig in einer Polizze gebündelt werden. Wer nur die Eigenheimversicherung abgeschlossen hat, steht ohne Inhaltsdeckung, ohne Gebäudeverglasung und ohne Privathaftpflicht da.

Erster eigener Haushalt

Beim Auszug aus dem Elternhaushalt endet früher oder später die Mitversicherung – und mit ihr die Privathaftpflicht, ohne dass es jemandem auffällt. Für Studierende und junge Haushalte gibt es abgespeckte Varianten mit kleiner Summe und schmaler Prämie. Sie decken nicht alles, schließen aber die wichtigste Lücke.

Aus der Praxis

Drei Fälle, drei unterschiedliche Ausgänge

Anonymisierte Beispiele. Sie zeigen weniger, was eine Haushaltsversicherung kostet, als welche Leistungen zählen.

Der Fernseher nach dem Gewitter

Eingeschlagen hat es in der Nachbarschaft, nicht im eigenen Haus. Trotzdem war danach der Fernseher tot, dazu Router und Receiver. Ein indirekter Blitzschlag, der über die Leitung eine Überspannung ins Gerät trägt. Ob so etwas ersetzt wird, hängt davon ab, ob indirekte Blitzschläge mitversichert sind. Spannender wird es bei reinen Überspannungsschäden ohne örtlichen und zeitlichen Wettereinfluss. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Der Gewürzstreuer über dem Herd

Aus dem Hängeschrank gerutscht, auf die Cerankochfläche gefallen, das Glas gesprungen. Ein Alltagsmissgeschick, das rasch vierstellig wird, weil das Kochfeld meist komplett getauscht werden muss. Gedeckt ist der Fall über den Glasbruch – vorausgesetzt, es liegt ein Bruch vor. Wäre die Fläche nur zerkratzt worden, sähe es anders aus.

Der Einbruch während der Ferien

Zwei Wochen fort, bei der Rückkehr die Terrassentür aufgebrochen. Gestohlen wurde weniger, als zerstört wurde: aufgeschlitzte Polster, herausgerissene Laden, beschädigte Türen. Vandalismus im Anschluss an einen Einbruch ist mitversichert – das ist der Teil, den viele nicht erwarten und der oft teurer ausfällt als das Diebesgut.

Der heikle Punkt liegt woanders: Es stellt sich die Frage, ob die Wohnung zum Zeitpunkt des Einbruchs wirklich als bewohnt im Sinne der Versicherungsbedingungen galt. Davon hängt ab, ob der Schaden entschädigt wird oder nicht.

Versicherung vergleichen

So läuft der Vergleich ab

Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Polizzen sehe ich mir dabei an – manches ist bereits abgedeckt, ohne dass es bewusst ist.

02

Bedarf klären

Wohnnutzfläche, Wertsachen, Haustiere, Garten, Fahrräder. Hier entscheidet sich, welche Bausteine gebraucht werden – und ob die Grundlage stimmt, aus der die Versicherungssumme abgeleitet wird.

03

Marktvergleich

Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: Behandlung grober Fahrlässigkeit, Überspannung, Wertgrenzen, Selbstbehalte. Die Prämie steht dabei nicht an erster Stelle.

04

Betreuung

Nach dem Abschluss bleibt die Polizze in Betreuung – bei Umzug, Zubau oder Ausbau prüfen wir die hinterlegte Wohnnutzfläche nach, und im Schadensfall unterstütze ich Sie bei der Abwicklung.

Prämie

Was kostet eine Haushaltsversicherung in Graz?

Gemessen daran, was im Ernstfall ersetzt wird, ist die Haushaltsversicherung eine der günstigsten Deckungen überhaupt. Der Preis entsteht dabei weniger aus dem, was in der Wohnung steht, als aus ihrer Größe und den gewählten Bausteinen.

  • Wohnnutzfläche in Quadratmetern
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Gewählte Zusatzbausteine
  • Vorhandene Sicherungen gegen Einbruch
  • Vereinbarter Selbstbehalt
  • Vereinbarte Vertragslaufzeit

Unterversicherung – wo sie tatsächlich entsteht

Die Versicherungssumme wird bei der Haushaltsversicherung nicht geschätzt, sondern aus der Wohnnutzfläche abgeleitet. Ist die Fläche richtig gemeldet, ist der Vertrag nicht unterversichert – auch dann nicht, wenn im Lauf der Jahre einiges dazugekommen ist. Die anteilige Kürzung, die viele fürchten, findet in diesem Fall nicht statt.

Die Versicherungssumme wirkt dann nur noch als Obergrenze: Mehr als sie ausweist, wird nicht ersetzt. Für den einzelnen Schaden ist das selten ein Thema, im Totalschaden schon.

Was überhaupt zur Wohnnutzfläche zählt, ist dabei genauer geregelt, als die meisten vermuten: Keller, Dachboden, Stiegen, Garage, Balkon, Loggia und Terrasse bleiben außen vor, solange sie nicht für Wohnzwecke möbliert sind. Ein ausgebauter Hobbyraum dagegen zählt mit.

Unterversicherung entsteht deshalb an genau einer Stelle – wenn die Wohnnutzfläche wächst und das nicht gemeldet wird. Ausgebauter Dachboden, Keller zum Hobbyraum, Zubau, Wintergarten: Ab dann stimmt die Grundlage nicht mehr, auf der die Summe berechnet wurde. Diese Meldung ist einer der wenigen Punkte, um die man sich bei diesem Vertrag aktiv kümmern muss.

Am falschen Ende gespart

Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar, kostet aber genau bei den häufigen kleinen Schäden. Und bei den Bedingungen wird dort gespart, wo es teuer wird: beim Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, bei den Wertgrenzen für Schmuck und Bargeld, beim Einschluss reiner Überspannungsschäden. Der Preisunterschied dafür ist gering, der Unterschied im Schadensfall erheblich.

Häufige Fragen

Was ich vorher wissen möchte

Brauche ich eine Haushaltsversicherung, wenn ich zur Miete wohne?

Ja, und dort ist sie oft sogar wichtiger als im Eigentum. Das Gebäude versichert die Eigentümerseite, alles darin bleibt meine Sache. Dazu kommen zwei Punkte, die häufig übersehen werden: Die Verglasung der Wohnung ist über die Haushaltsversicherung abgedeckt, nicht über die Gebäudeversicherung des Hauses. Und ohne Haushaltsversicherung besteht in aller Regel auch keine Privathaftpflicht.

Was ist der Unterschied zur Eigenheimversicherung?

Die Haushaltsversicherung deckt den Inhalt, die Eigenheimversicherung das Gebäude. Stellt man das Haus gedanklich auf den Kopf, ist alles, was herausfällt, Sache der Haushaltsversicherung. Fest verbaute Bestandteile wie Bodenbeläge zählen dagegen zum Gebäude. Beide Deckungen werden oft in einer Polizze gebündelt, bleiben aber getrennt: Wer nur die Eigenheimversicherung hat, hat weder eine Inhaltsdeckung noch eine Privathaftpflicht noch die Gebäudeverglasung.

Zahlt die Versicherung, wenn ein elektronisches Schloss geknackt wurde und keine Einbruchsspuren zu sehen sind?

Das hängt vom Alter der Bedingungen ab. Klassisch setzt Einbruchdiebstahl voraus, dass eine Sperre überwunden wurde – und der Nachweis läuft über Spuren am Objekt. Bei einem manipulierten elektronischen Schloss gibt es genau die nicht: keine Aufbruchspuren, keine beschädigte Tür, im besten Fall ein Eintrag im Protokoll.

Neuere Bedingungswerke haben nachgezogen und stellen das Überwinden elektronischer Schließ- und Zutrittssysteme dem Aufbrechen gleich. Ältere Verträge kennen den Fall schlicht nicht. Fehlt die Klausel, bleibt am Ende die Einstufung als einfacher Diebstahl – und damit dessen deutlich kleineres Sublimit statt der vollen Einbruchdeckung.

Praktisch heißt das: Protokolle und Zugriffsdaten des Systems sichern, bevor sie überschrieben werden, und Anzeige erstatten. Vor allem aber vorher einmal nachsehen, ob der eigene Vertrag diesen Fall überhaupt kennt – bei Verträgen aus der Zeit vor dem Smart Home ist das eher unwahrscheinlich.

Sind Fahrrad und E-Bike mitversichert?

Innerhalb der Wohnung und im versperrten Kellerabteil im Rahmen der üblichen Deckung, meist mit einer eigenen Höchstgrenze. Der Diebstahl außerhalb – vor der Universität, am Bahnhof, vor dem Lokal – ist ein eigener Baustein und an Bedingungen geknüpft: geeignetes Schloss, feste Verbindung mit einem unbeweglichen Gegenstand, teilweise auch Sperrzeiten in der Nacht. Bei einem E-Bike lohnt der Vergleich besonders, weil der Wert deutlich über dem eines klassischen Rades liegt.

Ist mein Hund über die Haushaltsversicherung gedeckt?

Nur, wenn die Hundehaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen ist. In der Steiermark ist das keine freie Entscheidung: Das Landes-Sicherheitsgesetz verpflichtet Hundehalterinnen und Hundehalter zu einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro. Sie darf ausdrücklich im Rahmen der Haushaltsversicherung bestehen – der Nachweis wird bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde verlangt. Ein Blick in die Polizze lohnt daher, bevor die Behörde nachfragt.

Was gilt, wenn die Wohnung längere Zeit leer steht?

Dann verschiebt sich die Deckung. Für nicht ständig bewohnte Wohnungen sehen die Bedingungen strengere Sicherungsvorschriften und deutlich niedrigere Entschädigungsgrenzen vor, vor allem bei Wertsachen. Betroffen sind Zweitwohnsitze, Wochenendhäuser, längere Auslandsaufenthalte und leerstehende Wohnungen nach einem Todesfall. Solche Umstände sind dem Versicherer zu melden – unterbleibt das, droht im Schadensfall eine Kürzung.

Verwandte Versicherungen

Was daneben noch dazu gehört

Die Haushaltsversicherung deckt den Wohnungsinhalt und enthält in aller Regel die Privathaftpflicht. Das Gebäude und die Durchsetzung eigener Ansprüche fallen nicht darunter.

Nächster Schritt

Erst kennenlernen, dann entscheiden

Im Erstgespräch sehen wir uns an, ob die in Ihrer Polizze hinterlegte Wohnnutzfläche noch stimmt und welche Bausteine fehlen. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.