Ratgeber KFZ-Versicherung

Ein kleiner Schaden – und ich weiß nicht, ob ich ihn melden soll

Beim Ausparken die Stoßstange des Nachbarautos erwischt. Der Schaden ist überschaubar, der Ärger auch. Und dann kommt der Gedanke, den fast alle an dieser Stelle haben: Wenn ich das melde, zahle ich womöglich jahrelang drauf. Ich will wissen, wie diese Rechnung wirklich aussieht – und was ich überhaupt entscheiden darf.

Das Missverständnis

Melden ist keine Entscheidung. Die Leistung in Anspruch zu nehmen schon

Diese beiden Dinge werden fast immer in einen Topf geworfen, und genau daraus entsteht der teuerste Fehler in dieser Situation. Die Schadenmeldung an den eigenen Versicherer ist eine vertragliche Obliegenheit. Sie steht nicht zur Wahl, und sie hat unverzüglich zu erfolgen, sobald der Schaden bekannt ist.

Wer stattdessen abwartet und zusieht, wie sich die Sache entwickelt, riskiert mehr als eine Rückstufung. Wird die Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei werden – und zwar auch dann, wenn er den Schaden später ohnehin bezahlt hätte. Bei einem Haftpflichtschaden kommt hinzu, dass die geschädigte Person ihren Anspruch unabhängig vom Verhalten der Verursacherseite geltend machen kann. Sie meldet den Schaden dann eben selbst, nur eben später und ohne dass die eigene Seite die Fäden noch in der Hand hätte.

Die eigentliche Frage lautet also nicht „melden oder nicht“, sondern: Melden – und danach entscheiden, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Diese zweite Entscheidung ist frei, und für sie lohnt sich das Rechnen.

Einstufung

Bonus-Malus: das System hinter der Prämie

Keine andere Sparte rechnet den bisherigen Schadenverlauf so direkt in die Prämie ein. Und kaum jemand weiß, in welcher Stufe er gerade steht.

Wie die Stufenleiter funktioniert

Das Standardmodell kennt die Stufen 0 bis 17. Wer erstmals ein Fahrzeug anmeldet, startet in der Grundstufe 9 – das entspricht der vollen Tarifprämie, also 100 Prozent. Jedes schadenfreie Jahr bringt eine Stufe nach unten, jeder selbst verschuldete Schaden drei Stufen nach oben.

An den beiden Enden der Leiter liegen die Eckwerte fest: In Stufe 0 werden rund 50 Prozent der Tarifprämie verrechnet, in der Malusstufe 17 rund 200 Prozent. Wie die Abstufung dazwischen verläuft, ist dagegen von Anbieter zu Anbieter verschieden – manche geben schon ab Stufe 8 einen Nachlass, andere erst deutlich später.

Gezählt wird nicht im Kalenderjahr, sondern im Beobachtungszeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September. Wer darin nicht auf eine Mindestzahl an Versicherungsmonaten kommt – etwa, weil das Fahrzeug zwischendurch abgemeldet war –, bleibt trotz Schadenfreiheit stehen. Wirksam wird die neue Stufe jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit.

Was viele nicht wissen

Die Einstufung hängt an der Person, nicht am Auto. Sie wandert beim Fahrzeugwechsel mit und geht auch beim Wechsel des Versicherers nicht verloren – der bisherige Versicherer stellt dafür eine Bestätigung über den Schadenverlauf aus. Wer länger gar kein Fahrzeug angemeldet hat, beginnt allerdings meist wieder in der Grundstufe.

Und: Das Bonus-Malus-System ist schon lange nicht mehr gesetzlich vorgegeben – angewendet wird es trotzdem vom gesamten Markt. Unterschiede gibt es im Detail: eigene Zwischenstufen, abweichende Rückstufungsregeln, ein Freischaden, der die erste Rückstufung erspart. Verglichen gehört deshalb nicht nur die Prämie, sondern auch die Stufenleiter dahinter.

Die Rechnung

Was eine Rückstufung tatsächlich kostet

Der Denkfehler steckt im Zeitraum. Drei Stufen hinauf wirken nicht ein Jahr lang, sondern so lange, bis sie Jahr für Jahr wieder abgebaut sind – und das dauert bei jährlich einer Stufe nach unten genau drei schadenfreie Jahre. Die Mehrprämie fällt also dreimal an, wenn auch jedes Jahr in geringerer Höhe.

Ein Beispiel in Prozent der Tarifprämie, damit es unabhängig vom konkreten Fahrzeug nachvollziehbar bleibt. Angenommen, eine Stufe ist etwa zehn Prozentpunkte wert und der Schaden passiert in der Grundstufe 9:

  • Jahr 1 in Stufe 12 statt 9: rund 30 Prozentpunkte mehr
  • Jahr 2 in Stufe 11: rund 20 Prozentpunkte mehr
  • Jahr 3 in Stufe 10: rund 10 Prozentpunkte mehr
  • Ab Jahr 4 wieder in Stufe 9 – die Sache ist ausgestanden

In Summe also rund 60 Prozent einer Jahresprämie. Das ist die Schwelle, an der sich die Entscheidung bemisst: Liegt der Reparaturaufwand deutlich darunter, wäre die Selbstzahlung die günstigere Variante gewesen. Liegt er darüber, war die Inanspruchnahme richtig. Die eigene Jahresprämie steht auf der Polizze – damit lässt sich die Grenze in wenigen Sekunden in einen Betrag umrechnen.

Die Zahlen sind bewusst gerundet und dienen der Veranschaulichung. Wie viel eine Stufe im konkreten Vertrag wert ist, steht in der Prämieninformation und weicht je nach Anbieter deutlich ab. Wer in einer tiefen Bonusstufe steht, verliert bei einer Rückstufung anteilig oft mehr als jemand in der Grundstufe, weil dort die Abstände zwischen den Stufen größer ausfallen.

Selten erklärt

Interne Stufen: der Vorteil, der beim Wechsel verfällt

Neben der offiziellen Einstufung, die im zentralen Register des Versicherungsverbandes geführt wird und deshalb auch Verbandsstufe heißt, führen viele Anbieter eine zweite, hausinterne Einstufung. Dort geht die Leiter weiter nach unten, als es die Verbandsstufe erlaubt: Manche Anbieter reichen intern bis minus fünf oder minus sechs, für Kundinnen und Kunden, die sehr lange schadenfrei geblieben sind.

Im Verband bleibt die niedrigste Einstufung dagegen immer die Stufe 0. Weiter nach unten geht es dort nicht, egal wie viele schadenfreie Jahre dahinterstehen.

Daraus entsteht eine Situation, die im Schadenfall überrascht: Wer intern tief im Minus steht, kann nach einem maluswirksamen Schaden intern immer noch unter null bleiben – die drei Stufen hinauf werden vom internen Polster geschluckt. Die Prämie beim bestehenden Versicherer verändert sich dann kaum oder gar nicht.

Der Haken

Die interne Stufe gilt nur bei diesem einen Versicherer und nur so lange, wie der Vertrag dort besteht. Sie ist keine Zusage, die ein anderes Unternehmen übernehmen müsste. Beim Wechsel zählt ausschließlich die Verbandsstufe – und die ist durch den Schaden sehr wohl um drei Stufen angehoben worden.

Praktisch heißt das: Ein Schaden, der beim bisherigen Anbieter kaum spürbar war, schlägt beim Wechsel plötzlich voll durch. Genau deshalb sehe ich mir vor einem Wechsel immer beide Einstufungen an – die interne und die im Verband. Ohne diesen Vergleich wirkt ein Angebot günstig, das es nur auf dem Papier ist.

Zusatzbaustein

Bonusretter: Einstufung gegen Mehrprämie absichern

Einige Versicherer bieten einen Baustein an, der die Einstufung einfriert. Gegen eine Mehrprämie bleibt die interne Stufe erhalten, unabhängig davon, wie viele Schäden im vereinbarten Zeitraum verursacht werden. Angeboten wird das in der Regel erst ab einer bestimmten Bonusstufe und besser – wer noch in der Grundstufe steht, bekommt den Baustein meist gar nicht.

Ob sich das rechnet, hängt an derselben Rechnung wie oben, nur umgekehrt: Die Mehrprämie fällt jedes Jahr an, der Nutzen tritt nur ein, wenn tatsächlich ein Schaden passiert. Für Lenkerinnen und Lenker mit hoher Fahrleistung, mit häufigen Fahrten in engen innerstädtischen Verhältnissen oder mit einem Fahrzeug, bei dem schon kleine Berührungen teuer werden, kann der Baustein aufgehen. Wer wenig und überwiegend außerhalb der Stadt fährt, zahlt eher für eine Absicherung, die nie greift.

Zu beachten ist auch hier: Der Bonusretter schützt die interne Einstufung. Auf die Verbandsstufe hat er keinen Einfluss. Beim Wechsel des Unternehmens ist der Vorteil damit ebenso weg wie beim internen Polster.

Nachträgliche Korrektur

Rückkauf: die Leistung nachträglich zurücknehmen

Ist der Schaden bereits reguliert und die Rückstufung absehbar, ist die Sache nicht zwingend erledigt. Viele Versicherer nennen auf Nachfrage einen Betrag, mit dem sich die bereits erbrachte Leistung zurückkaufen und die Rückstufung abwenden lässt. Erstattet wird dabei, was das Unternehmen aufgewendet hat; im Gegenzug bleibt die Einstufung, wie sie war.

Sinnvoll ist das immer dann, wenn der Rückkaufbetrag unter der Mehrprämie liegt, die über die kommenden drei Jahre anfallen würde. Genau diese Gegenüberstellung mache ich mit meinen Kundinnen und Kunden, bevor entschieden wird – mit den Zahlen aus dem konkreten Vertrag statt mit Faustregeln.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist der Rückkauf zeitlich begrenzt: Die Möglichkeit besteht meist nur bis zu einem bestimmten Stichtag vor der nächsten Hauptfälligkeit, danach nicht mehr. Wer sie nutzen will, muss den Antrag rechtzeitig selbst stellen. Zweitens gibt es keinen Rechtsanspruch darauf – ob ein Rückkauf angeboten wird, ergibt sich aus den Bedingungen und der Praxis des jeweiligen Unternehmens.

Gegenprobe

Wann die Leistung trotzdem in Anspruch genommen gehört

Die Rechnung ist nur die halbe Wahrheit. In einigen Konstellationen wäre die Selbstzahlung ein schlechter Tausch, auch wenn der Betrag zunächst klein aussieht.

  • Sobald Personen verletzt sind. Personenschäden sind in ihrer Höhe nicht abschätzbar. Schmerzengeld, Verdienstentgang und Spätfolgen können Jahre später auftreten. Hier wird nie selbst gezahlt.
  • Wenn die Schadenhöhe unklar ist. Was von außen wie ein Kratzer aussieht, kann sich in der Werkstatt als beschädigter Sensor oder verzogener Träger herausstellen. Der Kostenvoranschlag gehört vor die Entscheidung, nicht danach.
  • Wenn die Verschuldensfrage offen ist. Solange nicht feststeht, wer haftet, ist eine private Zahlung faktisch ein Schuldeingeständnis – mit Folgen, die weit über den Betrag hinausgehen können.
  • Wenn die Gegenseite bereits gemeldet hat. Dann läuft der Fall ohnehin, und eine zusätzliche private Zahlung bringt nichts außer doppelten Kosten.
  • Bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Kasko und Haftpflicht sind getrennte Deckungen mit getrennten Einstufungssystemen. Ein Kaskoschaden wirkt sich nicht automatisch auf die Bonus-Malus-Stufe in der Haftpflicht aus – wie er behandelt wird, steht in den Bedingungen und ist vorher zu prüfen.

Häufige Fragen

Was mich in der Beratung am häufigsten erreicht

Woher weiß ich, in welcher Stufe ich gerade stehe?

Aus der jährlichen Prämieninformation des Versicherers – dort ist die Einstufung ausgewiesen. Wer sie nicht zur Hand hat, erfragt sie beim Unternehmen. Zu beachten ist, dass dort unter Umständen zwei Werte stehen: die Verbandsstufe und eine davon abweichende interne Stufe. Für einen Vergleich am Markt zählt die Verbandsstufe.

Ich habe den Schaden selbst gezahlt. Erfährt der Versicherer trotzdem davon?

Wenn korrekt gemeldet wurde, ja – das ist ja gerade der Punkt. Der Schaden ist aktenkundig, die Leistung wird aber nicht in Anspruch genommen. Für die Einstufung ist entscheidend, ob eine Zahlung geflossen ist, nicht ob eine Meldung vorliegt. Wer die Meldung unterlässt, um das zu umgehen, verletzt eine Obliegenheit und riskiert im nächsten Schadenfall den Versicherungsschutz.

Was passiert mit meiner Stufe, wenn ich das Fahrzeug ein Jahr abmelde?

Die Einstufung bleibt zunächst erhalten, sie ist an die Person gebunden. Zwei Dinge sind aber zu bedenken: Im Beobachtungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September muss eine Mindestzahl an Versicherungsmonaten zusammenkommen, sonst gibt es trotz Schadenfreiheit keine Verbesserung. Und wer länger als etwa ein Jahr gar kein Fahrzeug angemeldet hat, beginnt bei der Neuanmeldung in der Regel wieder in der Grundstufe 9.

Zählt ein Schaden, den jemand anderes mit meinem Auto verursacht hat?

Ja. Die Einstufung hängt am Versicherungsvertrag und damit an der Person, auf die das Fahrzeug versichert ist – nicht daran, wer am Steuer saß. Wer sein Fahrzeug regelmäßig weitergibt, sollte das wissen: Ein Schaden der Lenkerin oder des Lenkers wirkt sich auf die eigene Stufe aus.

Lohnt sich ein Wechsel, wenn ich gerade zurückgestuft wurde?

Meist nicht sofort, aber es kommt auf den Einzelfall an. Die erhöhte Verbandsstufe nimmt man zum neuen Unternehmen mit, ein interner Vorteil beim bisherigen Anbieter bleibt dagegen zurück. Wer intern deutlich unter null steht, fährt in den drei Jahren bis zum Abbau der Rückstufung oft besser, wenn er bleibt. Das lässt sich aber nur mit beiden Einstufungen und einem konkreten Vergleichsangebot beurteilen.

Ebenso dazu

Wo diese Frage im Vertrag entschieden wird

Das Bonus-Malus-System ist nur ein Baustein der KFZ-Versicherung, wenn auch der, der die Prämie am deutlichsten bewegt. Wie die Stufenleiter im eigenen Vertrag verläuft, ob ein Freischaden enthalten ist, ob ein Bonusretter angeboten wird und wie sich Haftpflicht und Kasko zueinander verhalten – das steht in den Bedingungen und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Wer wissen will, worauf er im eigenen Vertrag zurückgreifen kann, findet den Überblick auf der Seite zur KFZ-Versicherung.

Nächster Schritt

Rechnen, bevor entschieden wird

Steht die Frage gerade konkret an, sehen wir uns die Zahlen aus Ihrem Vertrag an: Einstufung, Wert einer Stufe, Rückkaufbetrag, Frist. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.