Unfallversicherung Graz
Die meisten Unfälle passieren dort, wo mich niemand versichert hat
Beim Sport, auf der Leiter, auf der Skipiste, im eigenen Stiegenhaus. Die gesetzliche Unfallversicherung greift dort nicht – sie ist für die Arbeit da, nicht für den Rest des Lebens. Ich möchte wissen, was in der Freizeit tatsächlich abgesichert ist und woran die Leistung im Ernstfall scheitert.
Wo der gesetzliche Schutz endet
- Arbeitsunfall – gesetzlich gedeckt
- Wegunfall – gesetzlich gedeckt
- Berufskrankheit – gesetzlich gedeckt
- Freizeit, Sport, Haushalt – Privatsache
Der weit überwiegende Teil aller Unfälle in Österreich passiert in Freizeit und Haushalt. Also genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig ist.
Leistungsumfang
Was die private Unfallversicherung leistet
Sie zahlt rund um die Uhr und weltweit, in Beruf und Freizeit. Bevor es um die einzelnen Bausteine geht, lohnt aber ein Blick auf die Grundfrage: Was zählt in den Bedingungen überhaupt als Unfall?
Der Unfallbegriff – vier Wörter, an denen alles hängt
Ein Unfall liegt nach den österreichischen Unfallversicherungsbedingungen vor, wenn ich durch ein plötzlich von außen auf meinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleide. Jedes dieser Merkmale kann im Leistungsfall zum Streitpunkt werden.
Krankheiten sind damit ausdrücklich keine Unfälle. Die Bedingungen machen nur wenige Ausnahmen, etwa für Wundstarrkrampf, Tollwut, Kinderlähmung und die durch Zeckenbiss übertragene FSME.
Erweitert wird der Begriff durch die sogenannte Unfallfiktion: Verrenkungen sowie Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung gelten ebenfalls als Unfall, in vielen Bedingungswerken auch die plötzliche Meniskusverletzung. Wer schwer hebt und sich dabei etwas zuzieht, ist also nicht automatisch außen vor – aber genau hier greift dann meist die Mitwirkungsregel weiter unten.
Dauernde Invalidität
Der wichtigste Baustein. Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, wird ein Invaliditätsgrad festgestellt – für die klassischen Körperteile über feste Sätze, die Gliedertaxe. Aus Grad und Versicherungssumme ergibt sich die Einmalzahlung.
Progression
Eine überproportional steigende Leistung bei hohen Invaliditätsgraden. Sie kostet wenig und wirkt genau dort, wo der Bedarf am größten ist: bei schweren Fällen mit Umbau, Pflege und Einkommensverlust. Kleine Grade bleiben davon unberührt.
Unfallrente
Statt oder zusätzlich zur Einmalzahlung eine laufende monatliche Leistung, meist ab einem festgelegten Invaliditätsgrad. Sinnvoll für alle, die im Ernstfall dauerhaft weniger verdienen und keine Einmalsumme verwalten wollen.
Tag- und Spitalgeld
Feste Beträge pro Tag der Arbeitsunfähigkeit oder pro Tag im Spital. Für Selbständige eine echte Hilfe, für Angestellte mit Entgeltfortzahlung oft entbehrlich – und damit ein guter Ansatzpunkt, wenn die Prämie zu hoch ausfällt.
Bergung und Heilkosten
Such-, Bergungs- und Rückholkosten sowie Behandlungskosten, die keine andere Stelle übernimmt. In einem Bundesland mit Bergen, Pisten und Klettersteigen der am häufigsten unterschätzte Baustein – ein Hubschraubereinsatz ist keine Kleinigkeit.
Weitere Bausteine
Je nach Tarif ergänzbar: Leistung im Todesfall, Kosten kosmetischer Operationen nach Unfallverletzungen, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen sowie Pauschalen für laufende Fixkosten während der Arbeitsunfähigkeit.
Mitwirkung von Vorerkrankungen – der häufigste Streitpunkt
Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer den Invaliditätsgrad um diesen Mitwirkungsanteil. Ausdrücklich genannt sind dabei auch abnützungsbedingte Einflüsse mit Krankheitswert – Arthrose etwa. Wer über 50 ist, bringt fast zwangsläufig etwas mit.
Entscheidend ist die Schwelle, ab der überhaupt gekürzt wird. Viele Bedingungswerke setzen sie bei 25 %, andere bei 30 %, manche Versicherer verzichten auf den Abzug ganz, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad hoch genug ist. In den aktuellen Musterbedingungen ist der Prozentsatz gar nicht vorgegeben – jeder Versicherer trägt seinen eigenen Wert ein. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen sich zwei optisch gleich teure Tarife im Ernstfall um sechsstellige Beträge unterscheiden können.
Wichtig zu wissen: Gekürzt wird nur, wenn die Vorerkrankung an den Unfallfolgen mitgewirkt hat – nicht, wenn sie den Unfall selbst mit ausgelöst hat. Das hat der Oberste Gerichtshof mehrfach klargestellt. Wer nach einem Sturz eine Kürzung akzeptieren soll, sollte den Bescheid also genau lesen.
Zielgruppen
Für wen sie besonders zählt
Anders als bei der Absicherung der Arbeitskraft geht es hier nicht ums Einkommen, sondern um die Folgekosten einer bleibenden Beeinträchtigung. Vier Gruppen, bei denen die Lücke am deutlichsten ausfällt.
Kinder
In Kindergarten und Schule besteht ein gesetzlicher Schutz, auf dem Spielplatz, im Verein und zu Hause nicht. Bleibt nach einem Unfall etwas zurück, wirkt das über ein ganzes Leben – und niemand ersetzt die Anpassung der Wohnung oder die veränderte Berufswahl. Die Prämie ist zugleich niedrig, weil kein Berufsrisiko im Spiel ist.
Sportlich aktive Menschen
Ski, Rad, Klettern, Ballsport: Der Großteil der schweren Freizeitverletzungen entsteht hier. Wichtig ist, welche Sportarten der Tarif ausschließt oder nur eingeschränkt deckt – und ob Bergungskosten in einer Höhe versichert sind, die einem Hubschraubereinsatz standhält.
Selbständige und Freiberufler
Keine Entgeltfortzahlung, oft kein Ersatz für die eigene Arbeitsleistung. Hier sind Taggeld und Fixkostenpauschale keine Zusatzbausteine, sondern der eigentliche Grund für den Vertrag. Wer handwerklich arbeitet, zahlt mehr – braucht die Deckung aber auch dringender.
Menschen ab 60
Stürze werden häufiger und ihre Folgen schwerer, während die Erwerbsabsicherung an Bedeutung verliert. Gleichzeitig steigt die Bedeutung der Mitwirkungsklausel, weil altersbedingte Abnützung fast immer vorliegt. Der Tarifvergleich verschiebt sich in dieser Lebensphase vollständig – weg vom Preis, hin zu den Bedingungen.
Aus der Praxis
Drei Fälle, drei unterschiedliche Ausgänge
Anonymisierte Beispiele. Sie zeigen weniger, was eine Unfallversicherung kostet, als woran die Leistung hängt.
Sturz auf der Piste, 41
Komplexe Knieverletzung im Skiurlaub, Bergung mit dem Hubschrauber, danach zwei Operationen und eine bleibende Bewegungseinschränkung. Klassischer Freizeitunfall: Die gesetzliche Unfallversicherung war nicht zuständig, die Krankenversicherung zahlt die Behandlung – aber weder die Bergung noch den bleibenden Schaden.
Leitersturz, 58
Sturz beim Schneiden der Hecke, Schulterverletzung. Das Gutachten stellte eine erhebliche Vorschädigung der Rotatorenmanschette fest und setzte einen Mitwirkungsanteil an. Ob am Ende gekürzt wurde, entschied allein die Schwelle in den Bedingungen – die vor Jahren beim Abschluss niemand gelesen hatte.
Fahrradunfall, 34 – der Fall, der an einer Frist scheiterte
Unfall gemeldet, Therapierechnungen eingereicht, alles schien erledigt. Erst später zeigte sich, dass ein Dauerschaden zurückblieb – und da war die Frist zur Geltendmachung der dauernden Invalidität bereits abgelaufen. Der Anspruch war damit erloschen, unabhängig davon, wie schwer die Folgen waren.
Solche Fälle beschäftigen regelmäßig die Gerichte, und die Fristen halten der Prüfung stand. Deshalb gehört nach jedem ernsteren Unfall die Frage auf den Tisch: Kann hier etwas dauerhaft bleiben?
Versicherung vergleichen
So läuft der Vergleich ab
Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.
01
Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Polizzen sehe ich mir dabei an – manches ist bereits abgedeckt, ohne dass es bewusst ist.
02
Bedarf klären
Welche Summe, welche Progression, welche Bausteine – und welche Freizeitaktivitäten müssen ausdrücklich mitgedeckt sein? Hier entscheidet sich, ob der Vertrag später trägt.
03
Marktvergleich
Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: Unfallbegriff, Mitwirkungsschwelle, Gliedertaxe, Ausschlüsse. Die Prämie steht dabei nicht an erster Stelle.
04
Betreuung
Nach dem Abschluss bleibt die Polizze in Betreuung – im Fall der Fälle informiere ich Sie über relevante Fristen und unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung mit dem Gutachten.
Prämie
Was kostet eine Unfallversicherung?
Deutlich weniger als die meisten annehmen – die Unfallversicherung gehört zu den günstigsten Personenversicherungen überhaupt. Genau deshalb wird hier am falschen Ende gespart: nicht an der Prämie, sondern an der Höhe der Summe und an der Qualität der Bedingungen.
- Beruf und Tätigkeitsgruppe
- Höhe der Versicherungssumme
- Gewählte Progressionsstaffel
- Ausgeübte Sportarten und Hobbys
- Zusätzliche Bausteine wie Taggeld oder Unfallrente
- Mitversicherung der Familie
- Alter bei Vertragsabschluss
- Zahlungsweise und Laufzeit
Zwei Fehler, die sich erst im Leistungsfall zeigen
Die Summe zu niedrig angesetzt. Ein mittlerer Invaliditätsgrad bringt nur einen entsprechenden Anteil der Versicherungssumme. Wer die Grundsumme knapp bemisst, bekommt am Ende einen Betrag, der weder den Umbau noch den Einkommensausfall trägt. Die Progression federt das nur bei sehr schweren Fällen ab.
Bausteine bezahlt, die es schon gibt. Taggeld neben voller Entgeltfortzahlung, Spitalgeld neben einer Zusatzkrankenversicherung, Heilkostendeckung neben bestehendem Schutz: Solche Doppelgleisigkeiten treibe ich lieber aus dem Vertrag heraus und stecke das Geld in eine höhere Grundsumme.
Häufige Fragen
Was ich vorher wissen möchte
Ich bin doch gesetzlich unfallversichert – reicht das nicht?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Berufskrankheiten ab. Was in der Freizeit, im Sport oder im eigenen Haushalt passiert, fällt nicht darunter – und dort ereignet sich der weit überwiegende Teil aller Unfälle. Für Kinder gilt Ähnliches: In Schule und Kindergarten besteht Schutz, auf dem Spielplatz und im Verein nicht.
Zählt ein Bandscheibenvorfall beim Heben als Unfall?
Das kommt auf die Bedingungen an. Der Grundbegriff verlangt ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis – ein Vorfall beim Heben erfüllt das nicht. Die Unfallfiktion erweitert den Begriff allerdings auf Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung. Ob die Bandscheibe selbst darunter fällt und in welchem Umfang, unterscheidet sich von Bedingungswerk zu Bedingungswerk. Zusätzlich greift in solchen Fällen fast immer die Mitwirkungsprüfung, weil Abnützung im Spiel ist.
Wird gekürzt, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Möglich, aber nicht zwangsläufig. Gekürzt wird der Invaliditätsgrad um den Anteil, mit dem eine Krankheit oder Abnützung an den Unfallfolgen mitgewirkt hat – und das erst ab einer in den Bedingungen festgelegten Schwelle. Diese Schwelle ist nicht einheitlich geregelt: Sie liegt je nach Versicherer bei 25 %, bei 30 % oder wird an einen Mindest-Invaliditätsgrad geknüpft. Beim Abschluss ist das eine Nebensächlichkeit, im Leistungsfall der Unterschied zwischen voller und halber Auszahlung.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Zwei sind entscheidend. Die dauernde Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Und sie muss innerhalb von fünfzehn Monaten ab dem Unfalltag beim Versicherer geltend gemacht werden, unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichts. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wird sie versäumt, erlischt der Anspruch, auch wenn der Unfall ordnungsgemäß gemeldet war. Der Oberste Gerichtshof hat das mehrfach bestätigt. Ich merke mir die Fristen vor und weise Sie rechtzeitig darauf hin.
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Beide lösen unterschiedliche Probleme. Die Unfallversicherung zahlt für bleibende Folgen eines Unfalls – Umbau, Hilfsmittel, Ausgleich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt Einkommen, und zwar unabhängig davon, ob Krankheit oder Unfall die Ursache war. Da der weit überwiegende Teil der Berufsunfähigkeiten auf Krankheiten zurückgeht, ist die Unfallversicherung kein Ersatz dafür. Wer nur eines der beiden finanzieren kann, sollte mit der Absicherung der Arbeitskraft beginnen.
Verwandte Versicherungen
Was daneben noch dazu gehört
Die Unfallversicherung deckt einen schmalen, aber tiefen Ausschnitt ab: die bleibenden Folgen eines Unfalls. Weder Einkommen noch Behandlung noch Schäden an anderen fallen darunter.
Nächster Schritt
Erst kennenlernen, dann entscheiden
Im Erstgespräch sehen wir uns an, was Ihre bestehende Polizze im Ernstfall wirklich leistet – und ab welchem Mitwirkungsanteil sie kürzt. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.
