Eigenheimversicherung Graz

Im Ernstfall muss die Versicherungssumme mein Haus ein zweites Mal aufbauen

Die Eigenheimversicherung ist keine Verlängerung der Haushaltsversicherung, sondern eine eigene Deckung mit eigener Logik: eigener Gefahrenkatalog, eigene Haftpflicht, eigene Berechnung der Summe. Und an dieser Berechnung entscheidet sich mehr als an allem anderen im Vertrag.

Vier Dinge, die nicht drin sind

  • Der Wohnungsinhalt – das ist die Haushaltsversicherung
  • Die Privathaftpflicht – die steckt ebenfalls dort
  • Einbruchdiebstahl – am Gebäude ist er nicht vorgesehen
  • Die Gebäudeverglasung – längst nicht überall in der Grunddeckung

Wer ausschließlich das Gebäude versichert hat, steht bei allen vier Punkten ohne Deckung da – und merkt es meist erst, wenn einer davon eintritt.

Leistungsumfang

Was die Eigenheimversicherung abdeckt

Versichert ist das Gebäude: der Baukörper samt Grund- und Kellermauern und alles, was fest damit verbunden ist. Dazu zählen Böden, Verfliesungen, Wand- und Deckenverkleidungen, Zwischenwände, die Heizungsanlage, sanitäre Einrichtungen sowie Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen. Nebengebäude wie Garage, Schuppen oder Gartenhaus sind je nach Vertrag bis zu einem Anteil der Versicherungssumme oder bis zu einer bestimmten Größe mitversichert.

Ersetzt wird der Neuwert, also der Wiedererrichtungswert: der Betrag, mit dem sich das Gebäude in gleicher Art und Güte wiederherstellen lässt. Nicht der Verkehrswert und nicht der Zeitwert eines dreißig Jahre alten Hauses.

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz – dazu die Folgen des Löschens und des Niederreißens. Anders als beim Wohnungsinhalt ist der indirekte Blitzschlag am Gebäude nicht überall selbstverständlich enthalten, sondern häufig erst in den höheren Tarifstufen oder mit eigener Summe.

Sturm und Elementargefahren

Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h, dazu Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Auch der umstürzende Baum und der Mast fallen darunter. Dachlawinen, Eisregen und die behördlich angeordnete Schneeräumung sind je nach Vertrag mit eigenen Grenzen dabei.

Leitungswasser

Zu- und Ableitungsrohre, Mischwasserkanäle, angeschlossene Einrichtungen, Fußboden- und Wandheizungen. Hier liegen die größten Unterschiede zwischen den Anbietern: beim Rohrersatz und bei Korrosionsschäden, die häufig nur bis zu einer bestimmten Laufmeteranzahl gedeckt sind, bei Verstopfungs- und Frostschäden, bei Rückstau und bei den Suchkosten für die Leckortung.

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Sie ist beim Eigenheim in der Grunddeckung enthalten und betrifft alles, was sich aus dem Innehaben und Pflegen der Liegenschaft ergibt: der nicht geräumte Gehsteig, der herabfallende Dachziegel, die schadhafte Stufe. Sie ersetzt aber keine Privathaftpflicht – die beiden werden ständig verwechselt.

Naturkatastrophen

Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben sind in der Grunddeckung nur mit stark begrenzten Summen enthalten – ein Bruchteil dessen, was ein solcher Schaden kostet. Erweitern lässt sich das über einen eigenen Baustein, dessen Prämie und teils auch dessen Verfügbarkeit von der Hochwasserzone des Grundstücks abhängen.

Was extra vereinbart werden muss

Hier gehen die Anbieter am weitesten auseinander. Was beim einen in der Grunddeckung steht, ist beim nächsten ein prämienpflichtiger Baustein – und umgekehrt.

  • Gebäudeverglasung samt Glasdächern
  • Haustechnik: Heizung, Wärmepumpe, Boiler, Aufzug, Torsteuerung
  • Photovoltaik- und Solaranlagen
  • Smart-Home-Systeme und elektronische Schließanlagen
  • Pool, Poolabdeckung und Pooltechnik
  • Erweiterter Naturkatastrophenschutz
  • Grobe Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme
  • Vandalismus am Gebäude, teils inklusive Graffiti

Der entscheidende Punkt

Die Versicherungssumme und die Methode dahinter

Beim Eigenheim wird die Versicherungssumme nicht geschätzt, sondern nach einem festgelegten Verfahren berechnet. Der Haken daran: Die Verfahren unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Wer die Systematik des einen Anbieters auf das Formular des anderen überträgt, produziert genau die Lücke, die das Verfahren eigentlich verhindern soll.

Drei Wege zur selben Zahl

Verbaute Fläche und Geschoßanzahl. Das verbreitetste Verfahren. Grundlage ist die Grundrissfläche des Gebäudes, dazu die Zahl der Geschoße und die Frage, ob unterkellert und ob das Dachgeschoß ausgebaut ist. Jede Ebene bekommt einen eigenen Quadratmeterwert. Terrassen, Außenstiegen, Vordächer und offene Windfänge zählen dabei üblicherweise nicht mit.

Wohnnutzfläche, also die Systematik der Haushaltsversicherung. Heikel bei großen Kellern, langen Fluren und großzügigen Stiegenhäusern: Diese Flächen kosten im Wiederaufbau Geld, tauchen in der Rechnung aber nicht auf.

Innenfläche mit Ausstattungskategorie. Hier wird zusätzlich bewertet, wie hochwertig gebaut wurde. Bei außergewöhnlichen Objekten verlangen manche Versicherer ohnehin ein Gutachten.

Woran der Unterversicherungsverzicht hängt

Fast alle Versicherer verzichten auf den Einwand der Unterversicherung – aber nur unter einer Bedingung: Die Summe muss nach ihrem eigenen Modell ermittelt und die Flächen müssen richtig angegeben worden sein. Ist das der Fall, wird auch dann voll geleistet, wenn das Haus tatsächlich mehr wert ist als die Polizze ausweist.

Stimmt die Grundlage nicht, fällt der Verzicht weg. Dann wird anteilig gekürzt – und zwar auch bei einem kleinen Schaden, der weit unter der Versicherungssumme liegt. Das ist der Unterschied zwischen einem vollständig ersetzten Dachstuhl und einer Rechnung, von der man selbst die Hälfte trägt.

Die laufende Wertanpassung fängt gestiegene Baukosten ab. Was sie nicht abbildet, sind Zubau, Dachbodenausbau, Wintergarten oder ein neu ausgebauter Keller. Diese Meldung bleibt Sache des Eigentümers.

Zielgruppen

Für wen eine Eigenheimversicherung sinnvoll ist

Für jeden, dem das Gebäude gehört. Wie der Vertrag zugeschnitten sein sollte, hängt allerdings stark davon ab, in welcher Phase das Haus gerade ist.

Haus mit Haushaltsversicherung

Der Normalfall: Gebäude und Inhalt laufen gebündelt, oft in einer Polizze und mit einem Kombinachlass. Wichtig bleibt trotzdem, dass es zwei getrennte Deckungen mit zwei getrennten Summen sind – und dass beide zueinander passen.

Nur das Gebäude versichert

Kommt häufiger vor, als man denkt – etwa wenn die Versicherung über die Bank beim Kredit mitlief. Dann fehlen Inhalt, Privathaftpflicht und meist auch die Verglasung. Der Blick in die Haushaltsversicherung lohnt in diesem Fall zuerst.

Neubau und Umbau

Während der Errichtung greift eine Rohbaudeckung, die bei vielen Anbietern prämienfrei mitläuft, aber nur einen schmalen Gefahrenkatalog abdeckt – Feuer, Sturm ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude verschlossen ist, und die Bauherrenhaftpflicht. Sie ist befristet, und die Fertigstellung ist zu melden. Wer das übersieht, steht im ungünstigsten Moment ohne Deckung da.

Haus mit Technik

Photovoltaik am Dach, Wärmepumpe im Keller, Pool im Garten, Bussystem im Haus: Diese Anlagen machen inzwischen einen erheblichen Teil des Gebäudewerts aus, sind aber selten vollständig von der Grunddeckung erfasst. Für sie gibt es eigene Bausteine – und die Frage, welcher Schaden über die Gebäude- und welcher über die Technikdeckung läuft, gehört vorher geklärt.

Aus der Praxis

Drei Fälle, drei unterschiedliche Ausgänge

Anonymisierte Beispiele. Sie zeigen weniger, was eine Eigenheimversicherung kostet, als welche Leistungen zählen.

Der Sturm über dem Dach

Abgedeckte Ziegel, in der Nacht darauf Regen. Das Wasser läuft durch die Decke ins Obergeschoß. Ein Ereignis, zwei Verträge: Dach, Dämmung und Innenputz laufen über die Eigenheimversicherung, die durchnässten Möbel und der Teppich über die Haushaltsversicherung. Wer nur eine der beiden hat, bekommt auch nur einen Teil ersetzt.

Das Rohr unter dem Estrich

Erst eine feuchte Stelle an der Wand, dann eine steigende Wasserrechnung. Bis der Schaden gefunden ist, entstehen Kosten, die mit dem Rohr selbst nichts zu tun haben: Leckortung, Aufstemmen, Trocknung, Wiederherstellung. Ob und in welcher Höhe diese Nebenpositionen gedeckt sind, unterscheidet sich zwischen den Anbietern deutlich – ebenso wie die Frage, ob Korrosionsschäden überhaupt und über wie viele Laufmeter mitversichert sind.

Der Dachboden, der nie gemeldet wurde

Das Haus war beim Kauf korrekt nach verbauter Fläche und Geschoßanzahl versichert worden. Einige Jahre später wurde das Dachgeschoß ausgebaut, zwei Zimmer und ein Bad. Gemeldet wurde das nicht – es hatte ja niemand danach gefragt.

Nach einem Brand im Obergeschoß stellte sich heraus, dass die Berechnungsgrundlage nicht mehr stimmte. Damit war auch der Unterversicherungsverzicht hinfällig, und die Entschädigung wurde anteilig gekürzt. Ein Anruf zum Zeitpunkt des Umbaus hätte gereicht – die Prämiendifferenz wäre überschaubar gewesen, die Kürzung war es nicht.

Versicherung vergleichen

So läuft der Vergleich ab

Vier Schritte, ohne Verpflichtung. Der erste kostet nichts, der zweite auch nicht.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen oder telefonisch. Bestehende Polizzen sehe ich mir dabei an – manches ist bereits abgedeckt, ohne dass es bewusst ist.

02

Bedarf klären

Verbaute Fläche, Geschoße, Keller, Dachgeschoß, Nebengebäude, Technik am und im Haus, dazu die Lage samt Hochwasserzone. Hier entsteht die Grundlage, aus der jeder Versicherer nach seinem eigenen Modell die Summe ableitet.

03

Marktvergleich

Angebote mehrerer Versicherer, gegenübergestellt anhand der Bedingungen: Berechnungsmodell und Unterversicherungsverzicht, Naturkatastrophenlimits, Rohrersatz und Korrosion, grobe Fahrlässigkeit, Verglasung, Haustechnik. Die Prämie steht dabei nicht an erster Stelle.

04

Betreuung

Nach dem Abschluss bleibt die Polizze in Betreuung – bei Zubau, Dachbodenausbau oder einer neuen Anlage am Dach prüfen wir die Berechnungsgrundlage nach, und im Schadensfall unterstütze ich Sie bei der Abwicklung.

Prämie

Was kostet eine Eigenheimversicherung in Graz?

Die Prämie ergibt sich fast vollständig aus der Versicherungssumme – und die wiederum aus dem Berechnungsmodell. Prämienvergleiche zwischen zwei Häusern sagen deshalb wenig aus; sinnvoll ist nur der Vergleich mehrerer Angebote für dasselbe Objekt.

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Verbaute Fläche, Geschoße und Ausbaustand
  • Hochwasserzone des Grundstücks
  • Gewählte Zusatzbausteine
  • Vereinbarter Selbstbehalt
  • Kombination mit der Haushaltsversicherung

Wo der Preisunterschied tatsächlich herkommt

Die Grunddeckung ist marktweit ähnlich. Was zwei Angebote für dasselbe Haus auseinandertreibt, sind die Grenzen darunter: bis zu welcher Summe Naturkatastrophen mitgehen, wie viele Laufmeter Rohr ersetzt werden, ob grobe Fahrlässigkeit zur Gänze oder nur zur Hälfte versichert ist, ob Verglasung und Haustechnik enthalten sind.

Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar und kostet bei den häufigen kleinen Schäden. Umgekehrt ist der Aufpreis für eine vollständige Deckung grober Fahrlässigkeit meist gering – und das ist der Punkt, an dem sich ein Vertrag im Ernstfall bewährt oder eben nicht.

Häufige Fragen

Was ich vorher wissen möchte

Brauche ich neben der Eigenheimversicherung auch eine Haushaltsversicherung?

In aller Regel ja. Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude, die Haushaltsversicherung alles darin. Dazu kommt, dass die Privathaftpflicht üblicherweise an der Haushaltsversicherung hängt und nicht am Gebäude – wer nur das Haus versichert hat, hat also weder Inhaltsdeckung noch Haftpflicht. Beide Verträge lassen sich meist bündeln, oft mit einem Nachlass, bleiben aber zwei getrennte Deckungen mit zwei getrennten Summen.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Nicht einheitlich – und das ist der wichtigste Punkt am ganzen Vertrag. Am verbreitetsten ist die Berechnung nach verbauter Fläche und Geschoßanzahl, wobei Keller, Stockwerk und ausgebautes Dachgeschoß mit unterschiedlichen Werten angesetzt werden. Manche Versicherer rechnen nach Wohnnutzfläche, manche nach Innenfläche mit einer Ausstattungskategorie. Der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung gilt jeweils nur dann, wenn nach dem Modell des betreffenden Versicherers gerechnet und die Flächen richtig angegeben wurden.

Ist Hochwasser mitversichert?

Dem Grunde nach meist ja, der Höhe nach kaum. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawine und Erdbeben laufen in der Grunddeckung nur mit stark begrenzten Summen mit – gemessen an einem realen Schadensbild ein symbolischer Betrag. Erweitern lässt sich das über einen eigenen Baustein. Dessen Prämie hängt von der Hochwasserzone des Grundstücks ab, und in besonders gefährdeten Lagen ist er teilweise gar nicht mehr abschließbar. In der Steiermark ist das keine theoretische Frage.

Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?

Teilweise. Gegen Feuer und Sturm ist die Anlage bei vielen Anbietern über die Gebäudedeckung erfasst, weil sie fest mit dem Haus verbunden ist. Was dabei regelmäßig fehlt, sind die typischen Technikschäden: Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Material- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie. Dafür gibt es eine eigene Haustechnikdeckung. Bei Anlagen dieser Größenordnung lohnt der genaue Blick, welcher Schaden über welchen Baustein läuft.

Was gilt während des Hausbaus?

Während der Errichtung greift die Rohbaudeckung, die viele Versicherer im Rahmen der Eigenheimversicherung prämienfrei mitlaufen lassen. Der Umfang ist allerdings schmal: Feuer, Sturm ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude mit Dach, Fenstern und Türen verschlossen ist, und die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht. Die Deckung ist befristet und muss gegebenenfalls verlängert werden. Nach der Fertigstellung geht sie in die reguläre Eigenheimversicherung über – das ist unverzüglich zu melden.

Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?

Das ist ein Fall für die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, die in der Eigenheimversicherung enthalten ist. Sie deckt Ansprüche, die sich aus dem Innehaben und Pflegen der Liegenschaft ergeben – also auch aus der Räum- und Streupflicht am Gehsteig. Wie bei jeder Haftpflicht gilt: Berechtigte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Mehr dazu auf der Seite Haftpflichtversicherung.

Verwandte Versicherungen

Was daneben noch dazu gehört

Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude und die Haftung, die daraus entsteht. Für den Inhalt, für die persönliche Haftung und für die Durchsetzung eigener Ansprüche braucht es eigene Verträge.

Nächster Schritt

Erst kennenlernen, dann entscheiden

Im Erstgespräch sehen wir uns an, nach welchem Modell Ihre Versicherungssumme ermittelt wurde, ob die Grundlage noch stimmt und welche Bausteine fehlen. Kostenlos, unverbindlich, in Graz und Graz-Umgebung auch bei Ihnen vor Ort.